Geschlossene Fonds
Geschlossene Fonds zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur innerhalb
einer bestimmten Zeitspanne mit Investitionen bestückt werden können.
Ist diese Zeitspanne abgelaufen, so wird der Fonds geschlossen, d.h.,
dass die Ausgabe von Anteilen gestoppt wird. Erwirbt man einen Anteil
eines geschlossenen Fonds, wird man als Unternehmer bezeichnet, der
alle Chancen und Risiken einer Anlage auf sich nehmen muss. Als
hervorragende Investitionsware für geschlossene Fonds gelten nicht nur
Immobilien, sondern auch Schiffe, die als sogenannte Schiffsfonds
gehandelt werden und alternative Anlagen zur Produktion von
erneuerbaren Ernergien, wie beispielsweise Windkraft- und Biogasfonds.
Der Nachteil der geschlossenen Fonds besteht darin, dass sie dem
Anleger keinerlei Schutzmaßnahmen bieten, da sie nicht dem Gesetz über
Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) unterliegen. Ein weiterer negativer
Punkt eines geschlossenen Fonds ist, dass dem Anleger nicht die
Möglichkeit geboten wird seinen Anteil zurückzunehmen, er hat lediglich
die Möglichkeit sich für den Verkauf seiner Anteile über die Börse zu
entscheiden. Geschlossene Fonds bringen aber auch Vorteile mit sich, so
kann sich der Investor eines geschlossenen Fonds steuerliche Vorteile
verschaffen. Diese Vorteile können sich jedoch zumeist nur
Privatinvestoren verschaffen, die entweder einen hohen Steuersatz oder
einen Spitzensteuersatz aufweisen.
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