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Abfindung

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Steht die Übernahme oder der Kauf einer Aktiengesellschaft durch eine andere Aktiengesellschaft bevor, so besitzen die Aktionäre der zu übernehmenden Aktiengesellschaft die Berechtigung eine angemessene Abfindung zu erhalten.

Die Abfindung kann zum einen in Form eines Aktientauschs erfolgen, bei dem die Aktionäre der übernommenen Aktien des übernehmenden Unternehmens erhalten. Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass den Aktionären des übernommenen Unternehmens eine Abfindung in bar ausgezahlt wird.



 

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