Abfindung |
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Steht die Übernahme oder der Kauf einer Aktiengesellschaft durch
eine andere Aktiengesellschaft bevor, so besitzen die Aktionäre der zu
übernehmenden Aktiengesellschaft die Berechtigung eine angemessene
Abfindung zu erhalten. Die Abfindung kann zum einen in Form eines Aktientauschs erfolgen, bei dem die Aktionäre der übernommenen Aktien des übernehmenden Unternehmens erhalten. Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass den Aktionären des übernommenen Unternehmens eine Abfindung in bar ausgezahlt wird. |
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