Aktienclubs
Die Verwaltung des gemeinsamen Vermögens des jeweiligen Aktienclubs erfolgt üblicherweise über ein Depot, das den Namen des Aktienclubs trägt. An dem jeweiligen Depot sind die einzelnen Mitglieder des Aktienclubs beteiligt.
Grundsätzlich unterscheiden sich Aktienclubs durch ihre Mitgliederzahl, so gibt es regionale Aktienclubs, die nur aus wenigen Mitgliedern (z.B. 5 Mitglieder) bestehen, oder überregionale Aktienclubs, deren Mitgliederzahl von 100 bis 1000 Personen reicht. Diese überregionalen Aktienclubs verfügen über einen separaten Anlageausschuss und sind im Großen und Ganzen professionell strukturiert.
Ein Aktienclub basiert auf der Grundlage eines Gesellschaftsvertrages; dieser muss von allen Gesellschaftern unterschrieben werden.
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