Aktienmantel
Der Begriff Aktienmantel steht für die gefaltete Doppelseite der Wertpapierurkunde.
Der Aktienmantel verbrieft das Mitgliedschaftsrecht als Hauptrecht. Da eine Wertpapierurkunde aus Mantel und Bogen besteht, ist der Aktienmantel somit nur zusammen mit dem Bogen verkäuflich.
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