Courtage |
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Unter einer Courtage versteht man die Gebühr, zu dessen Zahlung der
Anleger im Falle eines Abschlusses eines Börsengeschäfts an den
Börsenmakler verpflichtet ist. Diese Courtage ist jedoch lediglich ein Bestandteil des Parketthandels. Ihre Festlegung beruht auf dem in Prozent angegebenen Kurswert der gehandelten Wertpapiere. |
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