Fonds Steuern

Für die Erträge und Gewinne des in Fonds angelegten Geldes müssen unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich keine Steuern abgegeben werden.

Erwirtschaftet der Fonds steuerpflichtige Erträge, so werden diese im Rahmen der Einkommenssteuer beim Anleger erfasst. In diesem Fall macht es auch keinen Unterschied ob die Erträge vom Fonds wieder angelegt werden (Thesaurierung) oder ausgeschüttet werden.

Als steuerpflichtige Erträge gelten beispielsweise die vom Fonds erwirtschafteten Zinsen oder bei offenen Immobilienfonds inländische Mieteinnahmen.

Als steuerfrei gelten beispielsweise Veräußerungsgewinne, die der jeweilige Fonds erwirtschaftet. Aus diesem Grund sind Gewinne, die aus dem Verkauf von Wertpapieren hervorgehen, im Privatvermögen steuerfrei.



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