Frankfurter Wertpapierbörse
Das Jahr 1585 gilt als Gründungsjahr der Frankfurter Wertpapierbörse. Für die Leitung der FWB ist der Börsenrat, der maximal aus 24 Mitgliedern besteht, die für eine Dauer von drei Jahren gewählt werden, zuständig. Zusammengesetzt wird der Börsenrat nicht nur aus Vertretern der Kreditinstitute und aus Vertretern von Versicherungen, sondern auch aus Emittenten, Anlegern, sowie aus Kurs- und Freimaklern. Für einen reibungslosen Verlauf des Geschehens an der FWB sorgt zum einen die Handelsüberwachungstelle und zum anderen das hessische Wirtschaftsministerium sowie das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe).
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