Genussscheine |
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Die Bezeichnung Genussschein steht für ein Wertpapier, dies ist jedoch
nicht gesetzlich geregelt, sondern wird von den Unternehmen
unterschiedlich ausgelegt. Mit dem Besitz eines Genussscheins hat der Anleger die Möglichkeit am Reingewinn oder an den Einkünften aus dem Kapitalvermögen eines Unternehmens teilzuhaben. Macht das Unternehmen hingegen Verluste, so ist der Besitzer eines Genussscheines auch an diesen beteiligt, da ihm dann eine Kürzung des Rückzahlungsbeitrages bevorsteht. Im Grunde sind Genussscheine mit normalen Schuldverschreibungen zu vergleichen, sie sind auch zumeist mit einer Fest- oder Mindestverzinsung ausgestattet. Für den Anleger bedeutet der Besitz eines Genussscheins also, dass er sich am Unternehmen beteiligt, jedoch nicht über die Rechte eines Aktionärs verfügt. Erwerben kann der Anleger den Genussschein zum einen mit fester oder ergebnisabhängiger Ausschüttung und zum anderen mit einem Umtauschrecht (Wandelrecht). |
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