Geregelter Markt
Der geregelte Markt unterscheidet sich insofern vom amtlichen Markt, als dass er weniger strenge Zulassungsbestimmungen für eine Börseneinführung aufweist. Für Aktiengesellschaften bedeutet dies, dass sie, wenn sie sich am geregelten Markt notieren, Kosten sparen können. Nicht nur der amtliche Markt, sondern auch der geregelte Markt stellen die gesetzlich geregelten Börsensegmente dar. Für die Preisfeststellungen im geregelten Markt sind freie Makler zuständig, diese Feststellungen gelten jedoch nicht als amtlich. Die Existenz des geregelten Marktes besteht seit 1987.
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