Gründung einer Aktiengesellschaft |
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Der erste Schritt zur Gründung einer Aktiengesellschaft ist gemacht, wenn ein Grundkapital von mindestens 50 000 Euro vorliegt. Dieses Grundkapital kann sowohl durch Bareinlagen als auch durch Sacheinlagen erbracht werden. Die Festlegung einer Mindestanzahl von Gesellschaftern ist bei der Gründung einer Aktiengesellschaft nicht notwendig. Die Gründung einer Aktiengesellschaft gliedert sich in verschiedene Schritte. Weiter geht es dann mit der Erstellung eines Gründungsberichts und eines Prüfberichts. Darauf folgt der Eintrag in das Handelsregister, der die Aktiengesellschaft erst voll geschäftsfähig macht. Doch erst wenn der Eintrag durch das Amtsgericht geprüft wurde, hat alles seine Richtigkeit. |
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