Gründung einer Aktiengesellschaft
Der erste Schritt zur Gründung einer Aktiengesellschaft ist gemacht, wenn ein Grundkapital von mindestens 50 000 Euro vorliegt. Dieses Grundkapital kann sowohl durch Bareinlagen als auch durch Sacheinlagen erbracht werden.
Die Festlegung einer Mindestanzahl von Gesellschaftern ist bei der Gründung einer Aktiengesellschaft nicht notwendig.
Die Gründung einer Aktiengesellschaft gliedert sich in verschiedene Schritte.
Zunächst erfolgt die Feststellung der Satzung, darauf folgt die notarielle Protokollierung und Beglaubigung. Des Weiteren muss für das erste Geschäftshalbjahr der Gesellschaft ein Aufsichtsrat und ein Abschlussprüfer bestellt werden
Weiter geht es dann mit der Erstellung eines Gründungsberichts und eines Prüfberichts. Darauf folgt der Eintrag in das Handelsregister, der die Aktiengesellschaft erst voll geschäftsfähig macht. Doch erst wenn der Eintrag durch das Amtsgericht geprüft wurde, hat alles seine Richtigkeit.
Schlussendlich wird der Eintrag, der im Handelsregister gemacht wurde, im Bundesanzeiger und mindestens einer weiteren Tageszeitung veröffentlicht. Diese Veröffentlich ist für die Aktiengesellschaft kostenpflichtig.
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