Hauptpapier

Der Begriff Hauptpapier steht für den Mantel eines Wertpapiers.

Unter dem Mantel eines Wertpapiers versteht man den das tatsächliche Wertpapier, er ist demnach für die Darstellung der Urkunde zuständig. Der Mantel ist nicht nur für die Verbriefung des Mitgliedschaftsrecht bei Aktien, sondern auch für die Verbriefung des Forderungsrechts bei Anleihen sowie für das Miteigentumsrecht als Hauptrecht bei Investmentanteilen zuständig.

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