Kassakurs

Der Kassakurs wird auch als Einheitskurs bezeichnet, er beschreibt den Kurs eines Wertpapieres. Im Unterschied zur fortlaufenden Notierung, wird der Kassakurs nur einmal, meist um 12.00 Uhr, während einer Börsensitzung amtlich errechnet.

Der Kassakurs ist ein günstiger Kurs für alle Börsenaufträge, die keine bestimmte Stückzahl (normalerweise 100 Stück) erreichen. Zum einen gibt es Börsenaufträge, die auf Wunsch des Kunden zum Kassakurs abgerechnet werden sollen und zum anderen sind Wertpapiere, die nicht zum variablen Handel zugelassen sind vom Kassakurs betroffen.


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