Kleine Aktiengesellschaft
Seit dem Jahr 1994 gelten Sonderregeln, die die sogenannte kleine Aktiengesellschaft betreffen. Diese Sonderregeln ermöglichen sowohl mittelständischen als auch kleinen Unternehmen als Gesellschaftsform eine Aktiengesellschaft in Anspruch zu nehmen.
Unter einer kleinen Aktiengesellschaft versteht man jede Aktiengesellschaft, die nicht an Börse notiert ist.
Durch die Vereinfachung der formalen Vorschriften für eine kleine Aktiengesellschaften, stellt diese Gesellschaftsform eine gute Alternative zur GmbH für mittelständische und kleine Unternehmen dar.
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