Konsortialbank

Die Bezeichnung Konsortialbank steht für ein Kreditinstitut, das in Zusammenarbeit mit anderen Kreditinstituten steht und im Rahmen der Durchführung einer größeren Aufgabe ein zeitlich begrenztes Konsortium gebildet hat.

Die sogenannte Konsortialbank übernimmt häufig Geschäfte sowohl im Zusammenhang einer Emission von Kapitalmarkt als auch für den privaten Anleger. Für die Konsortialbanken bedeuten die Emissionsgeschäfte, dass sie die Verpflichtung eingehen nicht nur einen bestimmten Anteil an der Emission abzunehmen, sondern diesen Anteil auch an der Börse oder an die eigene Kundschaft zu verkaufen. Diese Art und Weise der Geschäftsabwicklung bedeutet des Weiteren für die Konsortialbanken, dass sie das Risiko eingehen Teile der Emission auf eigene Rechnung begleichen müssen, wenn die Emissionen keine stabilen Preisbildungen vorweisen können.



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