Limit

Ein Börsenauftrag und dessen Preis können eine Begrenzung erfahren. So kann der Preis entweder bei einem Kaufauftrag nach oben oder bei einem Verkaufsauftrag nach unten begrenzt werden.

Den jeweiligen Grenzkurs, der bei diesem Vorgang entsteht, bezeichnet man als Limit. Entsteht der Fall, dass der Kurs über bzw. unter dem Limit liegt, wird der auszuführende Auftrag nicht erfüllt.


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