Mindestzeichnungssumme

Mit der Mindestzeichnungssumme wird der Mindestbetrag festgelegt, den ein Anleger zur Beteiligung am Eigenkapital einer Fondsgesellschaft aufbringen muss.

Die Satzung der Fondsgesellschaft gibt nicht nur Auskunft über diesen Betrag, sondern regelt auch seine vertragliche Festlegung. Bietet die Fondsgesellschaft sehr geringe Mindestzeichnungsbeträge an, so wirkt sich dies zumeist negativ auf den Anleger aus, da die anfallenden Verwaltungskosten zumeist die Erträge aus den Fonds der jeweiligen Anleger überschreiten.



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