Minusankündigung

Unter einer Minusankündigung versteht man einen Kurszusatz, der für die Signalisierung einer negativen Veränderung eines Wertpapierkurses zuständig ist.

Die Minusankündigung kommt zum Einsatz, wenn der Wertpapierkurs bei Wandelanleihen, Aktien, Optionsscheinen und Optionsanleihen möglicherweise um mindestens fünf Prozent nach unten fällt.


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