Nennwert

Der Nennwert lässt sich in zwei verschiedene Kategorien einteilen.

Bezieht man ihn auf festverzinsliche Wertpapiere, so gibt er den zu verzinsenden Schuldbetrag an. Wird der Nennwert hingegen auf Aktien bezogen, so stellt er den auf der Urkunde angegebenen Nominalwert am Grundkapital dar.



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