Optionsprämie

Unter einer Optionsprämie versteht man einen Geldbetrag zu dessen Zahlung der Optionskäufer verpflichtet ist.

Der Optionskäufer zahlt diesen Betrag an den Optionsverkäufer, um das Optionsrecht auszugleichen. Die Zahlung der Optionsprämie ist immer erforderlich, so darf auch keine Ausnahme gemacht werden, wenn das Optionsrecht nicht zum Einsatz kommt.