Plusankündigung |
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Unter einer Plusankündigung versteht man einen Kurszusatz, der für die Signalisierung einer positiven Veränderung eines Wertpapierkurses zuständig ist. Die Plusankündigung kommt zum Einsatz, wenn der Wertpapierkurs bei Wandelanleihen, Aktien, Optionsscheinen und Optionsanleihen möglicherweise um mindestens fünf Prozent nach oben steigt. Die Signalisierung einer Steigerung von mindestens zehn Prozent geht mit einer Doppelplusankündigung einher. |
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