Plusankündigung
Die Plusankündigung kommt zum Einsatz, wenn der Wertpapierkurs bei Wandelanleihen, Aktien, Optionsscheinen und Optionsanleihen möglicherweise um mindestens fünf Prozent nach oben steigt. Die Signalisierung einer Steigerung von mindestens zehn Prozent geht mit einer Doppelplusankündigung einher.
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