Risikostreuung

Der Begriff Risikostreuung geht mit dem Portfolio eines Investmentfonds einher.

Da das Portfolio aus zahlreichen verschiedenen Wertpapieren besteht, ist nicht nur die Möglichkeit eines Kursgewinns gegeben, sondern auch die eines Kursabfalls. Die verschiedenen Wertpapiere sind also mit gewissen Risiken behaftet. Einerseits befinden sich diese Risiken im Wertpapier selbst und nennen sich demnach titelspezifische Risiken, andererseits sind die einzelnen Wertpapiermärkte mit dem sogenannten Marktrisiko behaftet. Ein weiteres Risiko ergibt sich aus der Anlage in fremde Währungen, das als Währungsrisiko bezeichnet wird. Die einzelnen Risiken können jedoch minimiert werden, indem beispielsweise die Investitionssummen verteilt werden, um das titelspezifische Risiko in verschiedene Einzelwerte zu streuen. Auch die Reduzierung des Marktrisikos kann erreicht werden, dies geschieht, indem der Anleger seine Anlagen einer breiten Streuung unterzieht, das heißt, dass er seine Anlagen zum einen in verschiedene Unternehmen und Branchen investiert und zum anderen seine Investitionen in länder- oder währungsspezifische Anlagen steckt. Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) regelt die Funktion der Risikostreuung.