Sonderverwahrung
Derjenige, der die Wertpapiere verwahrt, beispielsweise ein Kreditinstitut, ist gemäß der Sonderverwahrung dazu verpflichtet, die Wertpapiere der Kunden äußerlich erkennbar zu bezeichnen und eine gesonderte Aufbewahrung zu garantieren. Die Sonderverwahrung steht im Unterschied zur gängigen Sammelverwahrung.
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