Spekulationsfrist

Die sogenannte Spekulationsfrist beträgt üblicherweise 12 Monate.

Üblicherweise sind Gewinne, die aus dem Verkauf eines Wertpapiers entstehen, mit der Einkommenssteuer behaftet, sie tritt dann zu Tage, wenn das Wertpapier innerhalb dieser 12 Monate mit Gewinn wieder verkauft wird. Steht das Wertpapier hingegen nach der einjährigen Spekulationsfrist zum Verkauf, der dann mit Gewinn getätigt wird, so muss der Gewinn nicht versteuert werden.