Spekulationsgewinne
Für diese Spekulationsgewinne müssen Steuern gezahlt werden, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Wertpapiere nicht mindestens zwölf Monate vergangen sind. Steuerfrei sind die Spekulationsgewinne hingegen, wenn die Freigrenze von 512 pro Jahr nicht überschritten wird.
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