Spezialfonds
Zu diesen Anlegergruppen zählen beispielsweise Versicherungsunternehmen, die mit Hilfe von Spezialfonds spezifische Ziele im Bereich ihrer Anlagen verfolgen. Spezialfonds unterliegen sowohl durch das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG), als auch durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einer Aufsicht sowie einem Schutz. Ein weiteres Gesetz legt fest, dass die Anzahl der Investoren, die in Spezialfonds investieren die Zahl von dreißig nicht überschreiten darf.
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