Umtauschanleihe
Unterschieden wird die Umtauschanleihe zur Wandelanleihe, da sie keine Berechtigung zum Tausch in Aktien der ausgebenden Gesellschaft besitzt. Mit einer Umtauschanleihe hat der Anleger lediglich die Möglichkeit in Aktien einer anderen Gesellschaft zu tauschen, diese müssen sich jedoch in seinem Bestand befinden. Aus diesem Grund kann mit einer Umtauschanleihe keine Kapitalerhöhung erzielt werden. Der Inhaber einer Umtauschanleihe steht am Laufzeitende vor der Wahl eine Rückzahlung der Anleihe zum Nominalwert entgegen zunehmen oder den Tausch in Aktien zu einem vorher festgelegten Umtauschverhältnis einzugehen. Beeinflusst wird die Entscheidung des Anlegers insofern durch die Entwicklung des Aktie mit einem Aufschlag des Aktienkurses zum Zeitpunkt der Herausgabe versehen wird. Dieser Aufschlag wird als Umtauschprämie bezeichnet.
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