Vollmachtstimmrecht

Das Vollmachtstimmrecht gibt jedem Aktionär die Möglichkeit einem Dritten, beispielsweise einem Kreditinstitut die Vollmacht zu übertragen das Stimmrecht des Aktionärs auf der Hauptversammlung auszuüben.

Den Inhabern von Stammaktien wird demnach eine Möglichkeit geboten, wenn sie selbst verhindert sind, dennoch auf der Hauptversammlung von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

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