Zwischenschein

Unter dem Zwischenschein, auch Interimsschein, versteht man eine Urkunde, die anstatt einer Aktie zum einen nach der Gründung einer Aktiengesellschaft und zum anderen nach einer Kapitalerhöhung herausgegeben wird.

Wenn es zur Ausgabe der endgültigen Aktie kommt, wird der Zwischenschein durch die Aktie ersetzt.