Mehrwertsteuererhöhung dient unterm Strich nur der Haushaltskonsolidierung |
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Die Zusatzeinnahmen aus der
Mehrwertsteuererhöhung fließen unterm Strich vollständig in die
Haushaltskonsolidierung, zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Ein Prozentpunkt der
dreiprozentigen Erhöhung diene zwar der Senkung des Beitrags zur
Arbeitslosenversicherung, gleichzeitig würden aber die
steuerfinanzierten Zuschüsse für die Renten- und Krankenversicherung in
nahezu gleicher Höhe gekürzt. Anhand einer Simulationsstudie hat das
IAB zudem errechnet, dass die Mehrwertsteuererhöhung binnen drei Jahren
knapp 190.000 Arbeitsplätze kosten wird. Die positive
Beschäftigungsentwicklung werde dadurch 2007 deutlich gebremst. Würden
die Mittel aus der Mehrwertsteuererhöhung stattdessen dafür verwendet,
die Sozialversicherungsbeiträge zu senken, wäre nach drei Jahren mit
einem zusätzlichen Beschäftigungseffekt von 180.000 Personen zu
rechnen. Langfristig wirke sich aber auch ein verringerter
Schuldenstand positiv auf den Arbeitsmarkt aus, so die Nürnberger
Arbeitsmarktforscher. Die
Einnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung dienen gemäß dem
Haushaltsbegleitgesetz 2006 zu zwei Dritteln der
Haushaltskonsolidierung und zu einem Drittel der Beitragssenkung bei
der Arbeitslosenversicherung. Die zusätzlichen Steuermittel, die der
Arbeitslosenversicherung zugute kommen, wurden aber dem IAB zufolge in
fast gleicher Höhe bei der Renten- und Krankenversicherung gekürzt. Die
Sozialversicherungen insgesamt würden damit nicht mehr Geld aus Steuern
erhalten, die bisherigen Zuwendungen nur anders auf die einzelnen
Zweige verteilt. Damit könne zwar die Bundesagentur für Arbeit ihren
Beitragssatz um einen Prozentpunkt senken. Gleichzeitig würden aber die
Rentenversicherungsträger ihre Beitragssätze um 0,4 Prozentpunkte und
die gesetzlichen Krankenversicherungen um mindestens 0,5 Prozentpunkte
erhöhen. Bezogen auf die Beitragssätze aller Sozialversicherungen
ergäbe sich also ein Nullsummenspiel, schreibt die
Arbeitsmarktforscherin Sabine Klinger. Eine Entlastung bei den
Sozialabgaben trete nur ein, weil die Bundesagentur für Arbeit weitere
1,3 Prozentpunkte ihrer Beitragssatzsenkung aus eigener Kraft
finanziere.
(Quelle: idw - Informationsdienst Wissenschaft, 02.01.07) |
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