Die gesetzlichen Leistungen reichen nicht aus, um im Alter den Lebensstandard zu halten. Aus diesem Grund raten fast alle Experten dazu, privat für das Alter vorzusorgen. Hierfür bietet sich neben der Schaffung von Wohneigentum auch der Abschluss einer privaten Rentenversicherung an.
Inzwischen haben viele Schweizer die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge erkannt und verschiedene Maßnahmen für das Alter getroffen. So haben sie zum Beispiel ein Haus gekauft oder eine Lebensversicherung abgeschlossen. Durch die Aufnahme eines Kredits bzw. den Abschluss einer Versicherung sind für diese Personen langfristige finanzielle Verbindlichkeiten entstanden. Diese müssen sie zu jeder Zeit nachkommen.
Bei Eintritt einer Arbeitslosigkeit fällt es vielen Menschen schwer, die Raten für das Haus abzuzahlen oder für die Beiträge in die Versicherung aufzukommen. Oft wird dann deshalb überlegt, ob man beispielsweise eine bestehende Versicherung kündigen sollte.
Die meisten Experten raten von der Kündigung einer Versicherung für die Altersvorsorge dringend ab, da späterer ein erneuter Abschluss einer solchen Versicherung in der Regel nur zu schlechteren Konditionen möglich ist. Die Verschlechterung der Konditionen ist beispielsweise mit dem höheren Einstiegsalters zu begründen.
Um den Lebensstandard im Alter zu halten, raten die meisten Experten deshalb dazu, die Altersvorsorge auch im Zeitraum der Arbeitslosigkeit nicht zu kündigen und die Zahlung im Idealfall fortzusetzen. Damit die gelingt, ist es gegebenenfalls sinnvoll, für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit einen Nebenjob aufzunehmen.
In der Regel ist einem gut qualifizierten Arbeitssuchenden in der Schweiz nach relativ kurzer Zeit wieder möglich, wieder beruflich Fuß zu fassen. Sollte dies in einem Ausnahmefall einmal nicht möglich sein, besteht für ihn die Option, staatliche Hilfen zu beanspruchen. Sollte er diese Option jedoch nutzen, ist er allerdings verpflichtet, sein frei verfügbares privates Vermögen aufzubrauchen. Deshalb sind frei verfügbare Mittel keine gute Form der Altersvorsorge. Sofern der Arbeitslose zum Beispiel über Bargeld oder ein Sparguthaben verfügt, ist dieses für die Lebenssicherung zu verwenden. Anders verhält es sich hingegen beispielsweise bei einer privaten Rentenversicherung, auf die ein Versicherter erst im Alter zu greifen kann. Diese ist in der Regel nicht bzw. nicht vollständig antastbar und deshalb auch im Fall einer eintretenden Arbeitslosigkeit eine gute Form der Altersvorsorge.