Blick in die Zukunft: Altersvorsorge für FrauenDie Gleichstellung der Frau im Beruf macht langsam aber sicher Fortschritte. Dennoch verdient Frau im Schnitt weiterhin deutlich weniger als Männer in vergleichbaren Positionen. Kindbedingte Teilzeitarbeit oder die Pflege von Angehörigen tun ein übriges, damit die gesetzliche Altersrente von Frauen zu niedrig ausfällt. Grund genug, sich bei Experten Rat zu holen.

„Irgendwie wird es schon reichen…“

So scheint die Haltung vieler Frauen in Bezug auf das Thema Altersrente zu lauten. Doch dieser Hoffnung sollte sich nicht hingegeben werden. Immer lauter werden die Stimmen, die vor einer steigenden Altersarmut warnen - insbesondere bei Frauen.

Laut statistischem Bundesamt ist der Anteil der Frauen, die mit der Grundsicherung auskommen müssen, von 2,7% im Jahr 2010 auf 3,1% im Jahr 2012 gestiegen. Die DRV (Deutsche Rentenversicherung) nennt folgende Zahlen: durschnittliche Altersrente Männer: 1.073 Euro, Frauen nur 730 Euro. Die Zahl der mahnenden Stimmen, von deutscher Versicherungswirtschaft bis Stiftung Warentest, steigt: Frauen sollten die Altersvorsorge nicht von einer langen Ehe abhängig machen sondern selbst zusätzlich vorsorgen.

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Die bisherigen Stimmen:

Ich habe vorgesorgt, aber ich müsste mehr tun. 13 Stimmen
Ich habe bisher kaum vorgesorgt. 10 Stimmen
Ja, ich habe ausreichend vorgesorgt. 9 Stimmen

Unterschiedliche Strategien

Hier auf Geld-Welten.de habe ich im Bereich Altersvorsorge die grundlegende Vorgehensweise skizziert, mit der Frauen privat ihre Altersvorsorge ergänzen können. Eine Absicherung gegen Unfälle und Krankheiten ist für jeden empfehlenswert. Doch die Lebenssituationen von Frauen sind stark verschieden. Von alleinerziehenden Frauen mit Vollzeitjob bis zur jungen Singlefrau mit hoher Erbschaft reicht das Spektrum, dem Finanzberater im Alltag begegnen. Die eine kann eine betriebliche Zusatzrente in Anspruch nehmen, bei einer Freiberuflerin mag die Rürup-Rente sinnvoll sein. Für Frauen steht zudem mehr die finanzielle Unabhängigkeit im Alter im Vordergrund, sie sind zumeist stärker auf Sicherheit denn auf die höchste Rendite bedacht. All dies macht die Altersvorsorge von Frauen für Berater wie fondsvermittlung24  zu einer anspruchsvollen Aufgabe.

Frauen fragten – Experten gaben Antwort
Am Donnerstag, den 21. November 2013 konnten Frauen jeden Alters einen besonderen Service in Anspruch nehmen: Sie fragten zu Themen wie Rürup-, Riester- und Privatrente bis zur Risikovorsorge, die folgenden Expertinnen und Experten antworten am Lesertelefon:

  • Manuela Budewell; Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, Berlin
  • Martin Hardenacke; Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V., Komm. Vorsitzender des Bezirksverbands Köln-Bonn
  • Frank Klenner; Certified Financial Planner, Honorarberater bei der Verbraucherzentrale NRW, Hagen
  • Martin Reuter; Experte für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Köln
  • Susanne Schmitz; Vorsorge-Expertin der AXA, Köln

Antworten zu den häufigsten Fragen zur Altersvorsorge bei Frauen

Warum sollen Frauen privat mehr für die Rente vorsorgen?
Martin Reuter, Verbraucherzentrale NRW: Weil sie im Durchschnitt weniger verdienen, häufiger in Teilzeit arbeiten und zum Beispiel wegen der Kindererziehung aus dem Job aussteigen. All dies führt dazu, dass Frauen weniger gesetzliche Rentenansprüche erwerben als Männer. Als Ausgleich müssen sie folglich mehr private Vorsorge betreiben. Sich allein auf die Versorgung durch den Ehepartner zu verlassen, ist ein Risikofaktor für Altersarmut.

Aber von meinem Nebenjob-Gehalt kann ich nichts zurücklegen…
Martin Reuter: Ein weit verbreitetes Argument, aber sie sollten die gesamte Einkommenssituation der Familie betrachten. Schließlich leisten Frauen durch die Erziehung der Kinder, Hausarbeit oder die Pflege von Angehörigen einen enormen – wenn auch nicht finanziell entlohnten – Beitrag. Das sollte sich auch entsprechend in der privaten Vorsorge niederschlagen. Hier kann eine Art „Familienrat“ entscheiden, dass und wieviel Gelder dafür da sind.

Wie sicher ist die private Altersvorsorge?
Susanne Schmitz, AXA: Heutzutage werden fast ausschließlich private Rentenversicherungen verkauft, die attraktive und verlässliche Vorsorgeprodukte sind – und es auch bleiben. Denn nur Lebens- oder Rentenversicherungen können Ihnen heute schon zusagen, dass diese Rente bis zu Ihrem Lebensende ausgezahlt wird. Dies kann kein anderes Vorsorgeprodukt leisten, denn wissen Sie heute schon, wie lange Sie leben werden? Mit anderen Produkten kann es Ihnen passieren, dass das Geld irgendwann aufgezehrt sein wird. Wenn Sie dies erleben und auf das Geld angewiesen sind, ist das problematisch. Richtig ist, dass Kunden sich wegen der angespannten Lage an den Kapitalmärkten auf sinkende Renditen einstellen müssen, aber davon sind alle Altersvorsorgeangebote betroffen.

Wann soll ich mit einer „frauenspezifischen“ Altersvorsorge beginnen?
Martin Hardenacke, Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute: Viele Frauen arbeiten nach Ihrer Ausbildung zuerst einmal in ihrem Beruf, legen später wegen Familie eine Karrierepause ein und gehen dann wieder in den Beruf zurück. Für die private Altersvorsorge ist aber ein langes, kontinuierliches Engagement wichtig. Also: So früh wie möglich einsteigen, auch mit geringen Beiträgen – und dabei bleiben!

Und wie steige ich am besten ein?
Martin Hardenacke: Mit einer privaten Rentenversicherung, einer Lebensversicherung oder mit geeigneten Bankprodukten. Sicherheit und lange Laufzeiten sind hier wichtige Stichworte für die Auswahl. Je früher Sie einsteigen, desto mehr profitieren Sie vom Zinseszins. Sinnvoll sind auch Einmalanlagen, wenn Sie zum Beispiel Geldgeschenke erhalten. Diese können Sie langfristig in die genannten Produkte anlegen.

Was kann ich mit fast fünfzig noch tun, um meine Altersrente aufzustocken?
Susanne Schmitz: Grundsätzlich steht Ihnen das gesamte Spektrum der privaten Altersvorsorge zur Verfügung: Betriebliche Altersvorsorge, Riester- Rürup- oder Privatrente. Welche Form der Absicherung in Frage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Hier sollten Sie eine eingehende persönliche Beratung in Anspruch nehmen.

Kann ich als Opa für meine Enkelin schon etwas für ihre Altersvorsorge tun?
Martin Hardenacke: Sehr gute Idee! Wenn Sie jetzt selbst mit kleinen Beiträgen beginnen, kann Ihre Enkeltochter den Vertrag später fortführen und freut sich im Alter über die aufgelaufenen Zinsen! Auch hier kommen prinzipiell die private Rentenversicherung, die Lebensversicherung oder Bankprodukte in Frage.

Ich bin seit Jahren halbtags tätig und möchte im Alter nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sein. Ich möchte privat vorsorgen, will aber wissen, mit welcher gesetzlichen Rente ich später rechnen kann…
Manuela Budewell, Deutsche Rentenversicherung Bund: Da hilft Ihnen die Renteninformation, die die gesetzlichen Rentenversicherungsträger einmal pro Jahr verschicken. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie das 27. Lebensjahr vollendet und die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben. In der Renteninformation steht, wie hoch aktuell eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und eine ungekürzte Altersrente wären. Der Anspruch auf Altersrente wird unter Berücksichtigung des Durchschnitts Ihrer letzten fünf Beitragsjahre auch bis zum Beginn der Regelaltersrente hochgerechnet. Für eine korrekte Berechnung ist wichtig, dass alle Ihre Versicherungszeiten erfasst sind, also auch etwaige Kindererziehungszeiten.

Mein Mann und ich werden uns trennen. Ich habe wegen der Kinder lange in Teilzeit gearbeitet, er hat immer sehr gut verdient. Wie wirkt sich das auf meine spätere Rente aus?
Manuela Budewell: Bei einer Scheidung findet grundsätzlich ein so genannter Versorgungsausgleich statt. Dabei werden die gesetzlichen und privaten Rentenanrechte aus den gemeinsamen Ehejahren gleichmäßig zwischen Ihnen und Ihrem Ehemann aufgeteilt, so dass Sie beide gleich hohe Versorgungsansprüche aus der Ehezeit haben.

Ich bin Hauptverdienerin und habe nun ein Kind bekommen. Welche Versicherungen sind jetzt für mich wichtig?
Susanne Schmitz: Für den Fall, dass Ihnen etwas zustößt, sollten Sie auf jeden Fall eine Risikolebensversicherung abschließen, um die Familie finanziell abzusichern. Zusätzlich können Sie über eine Hinterbliebenenabsicherung für Ihren Partner nachdenken, unter Umständen ist es auch sinnvoll, sich gegenseitig abzusichern. Achten Sie darauf zu regeln, wer bezugsberechtigt ist, also wer im Fall der Fälle Geld erhalten soll. Wichtig ist in Ihrem Fall auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.

Wir werden im Alter hauptsächlich von der Rente meines Mannes leben. Was können wir tun, damit ich nicht irgendwann im Alter ohne Einkommen dastehe?
Martin Reuter: Sie sollten vor allem dringend auf die Hinterbliebenenabsicherung achten. Wie in Ihrem Fall ist die Frau häufig über die Altersvorsorge des Mannes mit abgesichert, etwa über eine lebenslange Rente aus einer Rentenversicherung. Stirbt der Mann in der Rentenphase und es ist nur eine unzureichende Vererbbarkeit an die Frau vereinbart, dann fehlt ihr dringend benötigte Rente.

Ich pflege die demente Mutter meines Mannes und habe deshalb meinen Teilzeitjob aufgegeben. Was kann ich tun, um trotzdem meine Rente zu sichern?
Martin Reuter: Die Pflegeleistung, die Sie erbringen, kann unter Umständen rentenversicherungspflichtig sein und so wertvolle Beitragszeiten sichern. Entscheidend ist der Pflegeleistungsanspruch des Pflegebedürftigen. Die Höhe der Rentenansprüche hängt von der Pflegestufe und der Anzahl der Wochenstunden für die Pflege ab. Um die Voraussetzungen und die Antragsstellung zu klären, sollten Sie sich an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen wenden. Übrigens: Wenn die Pflegeversicherung Ihre Rentenbeiträge bezahlt, können Sie auch einen Riester-Vertrag abschließen.

Ich bin ledig und seit einigen Jahren Hausfrau und mehrfache Mutter. Kann ich einen Riestervertrag abschließen?
Manuela Budewell: In der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie für die ersten 36 Kalendermonate nach dem Geburtsmonat eines jeden Kindes so genannte Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. Während dieser Zeiten sind Sie auch ohne berufliche Tätigkeit unmittelbar förderberechtigt. Sie müssen den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr bezahlen und bekommen für sich die Grundzulage von 154 Euro. Für jedes ab 2008 geborene Kind gibt es eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro. Für jedes vor 2008 geborene Kind sind es 185 Euro – vorausgesetzt, Sie erhalten das Kindergeld.

Habe ich auch als Minijobberin Anspruch auf die Riesterförderung?
Martin Reuter: Ja, die Riester-Förderung können auch Frauen nutzen, die nur einen Minijob haben. Voraussetzung ist, dass Sie von dem Arbeitsentgelt Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung abführen. Vorteile: Neben der Förderung durch Grundzulage und Kinderzulage können Sie die Beiträge steuerlich auch als Sonderausgaben geltend machen. Zudem sind Sie voll in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert, einschließlich der Ansprüche auf Reha-Leistungen und eine Erwerbsminderungsrente. Seit Anfang 2013 unterliegen alle neuen Minijobs der Versicherungspflicht, Altverträge sind nur mit betroffen, wenn dort die Verdienstgrenze von 400 auf 450 Euro abgeändert werden soll.

Ich verdiene deutlich weniger als mein Mann und kann nicht viel weglegen. Welche Art der privaten Vorsorge wäre als Minimallösung sinnvoll?
Susanne Schmitz: Für die Altersvorsorge kommen Lösungen wie die Riesterrente oder die Privatrente in Betracht, die schon mit kleinen Beiträgen finanziert werden können. Näheres sollten Sie bei einer eingehenden Beratung klären. Ebenso wichtig wie eine unabhängige Altersvorsorge ist es jedoch, sich gegenseitig für den Todesfall abzusichern, doch das wird häufig vergessen. Eine reine Risikolebensversicherung ist meist schon für einen vergleichsweise geringen monatlichen Beitrag zu bekommen. Selbst ein kleiner Schutz für den Todesfall ist besser als keiner.

Ist eine Rürup-Rente nur für Selbstständige sinnvoll?
Susanne Schmitz: Sie richtet sich in erster Linie an Selbständige, da diese nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und auch keine Riester-Förderung in Anspruch nehmen können. Aber auch Angestellte und Beamte können einen Rürup-Vertrag abschließen. Der Staat fördert dieses Produkt über Steuererleichterungen. Als Faustregel kann man sagen, dass gut verdienende Angestellte und Beamte, die hohe Steuern zahlen, am stärksten profitieren. Für Selbständige hingegen ist es die einzige Möglichkeit, staatlich gefördert vorzusorgen.

Was bringt mir eine betriebliche Altersvorsorge?
Martin Hardenacke: Ein Beispiel: Sie zahlen monatlich 100 Euro aus Ihrem Bruttogehalt in eine Direktversicherung ein. Das kostet Sie bei einem Steuersatz von 30 Prozent und Sozialversicherungsbeiträgen von etwa 20 Prozent netto gerade einmal etwa 50 Euro. Mit dieser so genannten Entgeltumwandlung beteiligen Sie also Dritte an Ihrer Altersvorsorge!

Ich habe im Moment einen Minijob und überlege, mich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Welche Auswirkungen hat es, wenn ich meinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung nicht mehr zahle?
Manuela Budewell: Sie verzichten damit auf Beitragszeiten, die sich auf Ihre Ansprüche aus der Altersrente, der Erwerbsminderungsrente und im Falle etwaiger Rehabilitationsmaßnahmen auswirken. Sie erfüllen zudem auch nicht die Voraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung, zum Beispiel in Form der Riesterrente. Es spricht also viel dafür, sich nicht von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Übrigens können Sie dann auch eine betriebliche Altersversorgung in Anspruch nehmen. Außerdem wird Ihr Arbeitsentgelt nicht nur anteilig, sondern in voller Höhe bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

Was passiert mit der Riester-Förderung, wenn ich arbeitslos werde?
Susanne Schmitz: Wenn Sie vor Eintritt der Arbeitslosigkeit förderberechtigt waren, sind sie es auch in der Arbeitslosigkeit. Selbst wenn Sie die Beitragszahlungen reduzieren müssen, erhalten Sie die volle Zulage, so lange Sie den erforderlichen Mindesteigenbeitrag zahlen. Wenn Sie unsicher sind, wie es in Ihrem konkreten Fall aussieht, wenden Sie sich am besten zur genaueren Klärung an Ihren zuständigen Versicherungsvermittler.

Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten überlege ich, meinen Riestervertrag zu kündigen. Jetzt habe ich gehört, dass man das lieber nicht machen sollte. Was kann ich tun?
Manuela Budewell: Sie können den Vertrag jederzeit ruhen lassen und keine Beiträge mehr einzahlen. So bleibt das angesparte Kapital erhalten und kann weiter Zinserträge erzielen. Bei einer Kündigung verlieren Sie die staatlichen Zulagen und müssen auch die Einkommensteuervorteile aufgrund des Sonderausgabenabzugs zurückzahlen.

Ich bin jetzt in Mutterschutz beziehungsweise Elternzeit – brauche ich da überhaupt noch meine Berufsunfähigkeitsabsicherung?
Susanne Schmitz: Wenn Sie zurück in Ihren Beruf gehen und ihn dann plötzlich wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben könnten, fiele damit auch Ihr finanzieller Beitrag zum Familieneinkommen weg. Wenn Ihre Familie aber auf dieses Zusatzeinkommen angewiesen ist, bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie ein Muss. Übrigens: Während der Elterzeit oder im Mutterschutz besteht Ihr bisheriger Versicherungsschutz fort!

Wie hoch sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein?
Susanne Schmitz: So hoch, dass Sie auch zukünftig davon leben können. Da Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit über kein Erwerbseinkommen mehr verfügen, müssen Sie sämtliche Kosten wie Lebenshaltungskosten, Miete oder Hypothekenzahlungen sowie die Preissteigerung berücksichtigen. Gehen Sie von einer Absicherung in Höhe von 50 bis 75 Prozent Ihres bisherigen Bruttoeinkommens aus. Rechnen Sie gegen, ob das hinkommt.

Ich bin Jahrgang 1951 und kann noch die „Altersrente für Frauen“ bekommen. Müsste ich mit Kürzungen rechnen und wenn ja – fallen diese später weg?
Manuela Budewell: Frauen, die vor 1952 geboren sind, die Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt und nach Vollendung des 40. Lebensjahres für mindestens 121 Monate Pflichtbeiträge haben, können diese vorzeitige Altersrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres bekommen. Tun sie dies vor Vollendung des 65. Lebensjahres, müssen sie prozentuale Abschläge in Kauf nehmen. Diese Abschläge bleiben für immer bestehen.

Weitere Tipps finden Frauen auf den folgenden Seiten:

Bereich Altersvorsorge hier auf Geld-Welten.de

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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