Vermögenswirksame Leistungen – ein wichtiger Pfeiler für eine gesicherte Altersvorsorge
Aufgrund des demografischen Wandels gerät der Generationenvertrag vermutlich in absehbarer Zeit in eine mehr oder weniger schwere Schieflage. Zu wenig ArbeitnehmerInnen müssen zukünftig für das Altersruhegeld zu vieler RuheständlerInnen aufkommen. Immer mehr jüngere Menschen denken daher daran, sich selbst um eine Aufstockung der eigenen Altersversorgung zu kümmern, was auch seitens der Politik und von vielen Finanz-Experten empfohlen wird.
Um eine private Altersversorgung zu betreiben, gibt es diverse Möglichkeiten. Vergessen werden dabei oft die vermögenswirksamen Leistungen (VL), die Arbeitgeber ihren MitarbeiterInnen während des gesamten Arbeitslebens auszahlen können. Daher verwundert es, dass diese Leistungen nicht von allen ArbeitnehmerInnen in Anspruch genommen werden. Zumal einige Einkommensgruppen von einer zusätzlichen staatlichen Förderung profitieren können.
Wir erläutern, was alles vermögenswirksame Leistungen sind, welche sich wann besonders lohnen und was bei Abschluss zu beachten ist.

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1. Was wird unter vermögenswirksamen Leistungen verstanden?
Vermögenswirksame Leistungen unterstützen ArbeitnehmerInnen dabei, ein eigenes Vermögen aufzubauen. Sie werden zusätzlich zum monatlichen Lohn und Gehalt ausgezahlt. Dabei sind Beträge von 6,65 Euro bis zu 40 Euro monatlich möglich. Um das Geld sicher anzulegen, kann zwischen mehreren Optionen gewählt werden. Sofern das Einkommen eine bestimmte Grenze unterschreitet, stockt der Staat die VL auf.
1.1. Wer kann vermögenswirksame Leistungen beziehen?
Die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen kann von Auszubildenden, ArbeitnehmerInnen, RichterInnen, BeamtInnen und Angehörigen der Bundeswehr in Anspruch genommen werden. Bei diesen Berufsgruppen werden die Zahlungen vom Dienstherrn oder vom betreffenden Unternehmen auf freiwilliger Basis geleistet. Die Motivation erschließt sich aus dem Wunsch nach einer Stärkung der Mitarbeiterbindung.
In manchen Branchen sind VL rechtswirksam in den Tarifverträgen verankert. Das gilt sowohl für Angestellte des öffentlichen Dienstes als auch für Beschäftigte in der Elektro- und Metallindustrie. Zudem regeln viele Unternehmen die Zahlung von VL über separate Betriebsvereinbarungen.
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2. Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen?
Wer von VL profitieren möchte, schließt in der Regel einen Bausparvertrag oder eine Baufinanzierung ab. Auch ein Banksparplan oder ein Aktienfondssparplan können über vermögenswirksame Leistungen finanziert werden. Bei manchen Unternehmen fließen die Gelder direkt in die betriebliche Altersversorgung.
Der Anbieter übermittelt den Interessenten ein Formular, das dem Arbeitgeber zur Unterschrift vorgelegt wird. Diese gilt als Bestätigung für die zu zahlenden Beiträge. In der Regel besitzen Verträge über VL eine Laufzeit von sieben Jahren. Die Begünstigten erhalten während dieser Phase keinen Zugriff auf das Geld. Der Arbeitgeber überweist die monatlichen Beträge direkt auf das entsprechende Konto des Sparplans.
Die ersten sechs Jahre dienen dabei der Einzahlung, im letzten Jahr ruht der Vertrag. Nach Beendigung der Vertragslaufzeit steht das Geld zur freien Verfügung und kann nach Gutdünken verwendet werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Vertrag nach Ablauf des sechsten Jahres zu erneuern, um weiterhin von der Unterstützung des Arbeitgebers zu profitieren.
2.1. Welche staatlichen Förderungen gibt es?
Auch der Staat unterstützt die Bemühungen seiner Bürger, ein Vermögen fürs Alter anzusparen. Dies geschieht in Form einer Arbeitnehmersparzulage oder einer Wohnungsbauprämie. Je nach Modell der VL sind jährlich bis zu 80 Euro pro Beschäftigungsverhältnis möglich.
Maßgeblich ist dabei das zu versteuernde Einkommen. Dadurch kommen gerade Familien mit Kindern in den Genuss der Fördermittel, weil bei diesen aufgrund der steuerlichen Freibeträge das zu versteuernde Einkommen in der Regel deutlich unter dem Bruttoeinkommen angesiedelt ist. Die Einkommensgrenzen variieren innerhalb der Spanne von 17.900 Euro und 35.000 Euro Jahresgehalt für Singles. Paare dürfen nicht mehr als das doppelte Einkommen versteuern.
3. Welche Formen vermögenswirksamer Leistungen gibt es?
Vermögenswirksame Leistungen werden in verschiedene Anlageformen geleitet. Welches Modell davon letztendlich infrage kommt, hängt von der Wohnsituation, dem zu versteuernden Einkommen und der persönlichen Risikobereitschaft der Begünstigten ab. Im Folgenden gehen wir gezielt auf die möglichen Varianten ein.
3.1. Tilgung einer Baufinanzierung
Wer einen Immobilienkredit aufgenommen hat, kann diesen mithilfe der vermögenswirksamen Leistungen schneller tilgen. Üblicherweise sind die Zinsen eines Baudarlehens höher als die Renditen, die sich mit VL-Angeboten erzielen lassen. Daher ist eine Tilgung eine einfache und lukrative Form, von VL zu profitieren. Manche Geldinstitute erlauben es, auch andere Kreditformen wie beispielsweise einen Privatkredit oder einen Autokredit mit den Überweisungen der VL zu bedienen.
3.2. VL-Sparplan mit Fonds
VL eignen sich dazu, Gewinne an der Börse zu generieren. Allerdings geht das nur mit der risikoärmsten Anlageklasse, den sogenannten Fondssparplänen. Dabei wird in Fonds eingezahlt, die einen Index wie den DAX abbilden. Aufgrund der Schwankungen am Aktienmarkt lässt sich ein exakter Auszahlungsbetrag nicht vorhersagen. Experten gehen davon aus, dass die jährliche durchschnittliche Rendite etwa 5,5 Prozent beträgt.
Um beim VL-Fondssparplan in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage zu kommen, dürfen Alleinstehende nicht mehr als 20.000 Euro Einkommen versteuern. Die Zulagen werden in Höhe von 20 Prozent des einbezahlten Betrags geleistet, sind aber bei 80 Euro jährlich gedeckelt. Dafür müssen monatlich etwa 33 Euro eingezahlt werden.
Das richtige VL-Depot finden
Herkömmliche Depots eignen sich weniger für VL, weil dabei Fristen und Meldepflichten beachtet werden müssen. VL-Depots werden sowohl von der Hausbank als auch von den günstigeren Direktbanken oder Fondsvermittlern angeboten.
Wir empfehlen, darauf zu achten, dass die VL nicht in aktiv gemanagte Fonds investiert werden. Bei solchen werden für das Gehalt der Fondsmanager zwei bis drei Prozent Gebühren auf den Wert der Anlage erhoben. Weitaus kostengünstiger sind Exchange Traded Funds (ETF), die exakt einen Index abbilden. Siehe dazu:
Beitrag: Anlagestrategie Geldanlage in ETF bzw. Indexfonds
Anlagestrategie Geldanlage in ETF bzw. Indexfonds
Ein ETF bzw. börsennotierter Indexfonds will in seiner Zusammensetzung die Wertentwicklung eines Börsenindexes nachbilden. Die Managementleistung der Fondsmanager ist damit in der Regel nicht sonderlich aufwendig, was sich in günstigeren Konditionen widerspiegelt. Die jährlichen Gebühren liegen zwischen 0,2 und 0,5 % der Anlagesumme, meist wird kein Ausgabeaufschlag erhoben.
Ein kleiner Nachteil von Indexfonds liegt darin, dass keine Wertsteigerung wie bei manchen (wenigen) Einzelwerten potentiell möglich wäre. Es gibt die Fondsart seit dem Jahr 2000.
In diesem Artikel finden Sie Indexfonds grundsätzlich erläutert, sicherheitsrelevante Auswahlkriterien, Aufteilungsstrategien, Fondsempfehlungen und kostengünstige Anlagemöglichkeiten.
3.3. Bausparvertrag
Beliebt bei der Suche nach Anlagemöglichkeiten für VL sind Bausparverträge. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus Sparplan und Kredit mit dem Ziel, später ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Auch bei der Sanierung einer schon bestehenden Wohnimmobilie ist ein Bausparvertrag hilfreich.
Geringverdiener profitieren dabei von der Arbeitnehmersparzulage, wenn die Wohnung selbst genutzt wird. Ein Bausparvertrag ist nach sieben Jahren auszahlungsreif, wobei die einjährige Ruhezeit entfällt.
3.4. Banksparplan
Ein Banksparplan gilt als äußerst sichere, wenn auch nicht besonders renditestarke Anlageform. Er ist dann von Vorteil, wenn kein Anspruch auf staatliche Förderleistungen besteht. Obwohl ein Banksparplan nicht an Fristen gebunden ist, bieten die Geldhäuser diesen in der Regel mit einer siebenjährigen Laufzeit an.
Bei dieser Anlageform ist mit einer geringen Grundverzinsung zu rechnen. Allerdings stellen die Banken den Begünstigten einen soliden Bonus von bis zu 14 Prozent in Aussicht. Sie wollen damit verhindern, dass der Sparplan vorzeitig aufgelöst wird.
3.5. Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)
Wem die genannten Anlageformen nicht zusagen, hat die Möglichkeit, VL in die betriebliche Altersversorgung zu integrieren. Da es sich dabei um eine Entgeltumwandlung handelt, fallen weder Sozialabgaben noch Steuern an.
Diese werden erst im Alter nach Auszahlung der Betriebsrente abgezogen. Da Rentner im Allgemeinen einen geringeren Steuersatz als Erwerbstätige haben, werden unterm Strich Steuern gespart.
3.6. Müssen auf die Leistungen Steuern bezahlt werden?
Vermögenswirksame Leistungen sind steuerpflichtig und erhöhen das Bruttogehalt. Es fallen die üblichen Abgaben und Steuern an. Die staatlichen Förderungen dagegen bleiben steuerfrei.
Zudem muss mit der Abgeltungssteuer für Kapitalerträge gerechnet werden. Es empfiehlt sich daher, beim Anbieter im Jahr der Auszahlung einen Freistellungsauftrag abzugeben. Dann werden Kapitalerträge bis zu 801 Euro pro Person steuerfrei ausbezahlt.
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