Wohnriester - Altverträge können umgeschichtet werdenSeit Anfang 2014 darf das Guthaben eines Wohn-Riester-Vertrages und anderer Riesterverträge verwendet werden, um Schulden für die eigene Immobilie zu tilgen oder diese altersgerecht umzubauen. Sowohl eine teilweise als auch vollständige Entnahme sind möglich. Es gilt: Die Auszahlung muss mindestens 3.000 Euro betragen, soll allerdings die staatliche Förderung jährlich weiterfließen, müssen ebenso mindestens 3.000 Euro Guthaben im Vertrag bestehen bleiben.

Altverträge dürfen gekündigt werden

Darüber hinaus dürfen seit 2014 auch andere Riesterverträge gekündigt und zur Tilgung eines Eigenheimes genutzt werden. Was ist nun die beste Wahl? Lesen Sie hier grundsätzliche Überlegungen zur Auswahl eines Riestervertrages. Finanztest weist darauf hin, dass dies für die meisten Riestersparer einen Gewinn darstellen würde, da bestehende Riesterverträge oftmals einen geringeren Zinsertrag einbringen als für den bestehenden Kreditvertrag für das Haus oder die Wohnung gezahlt werden müssen.

Fristen beachten

Ganz ohne Aufwand geht die Umschichtung des Riesterguthabens in die Tilgung nicht vonstatten. Der Wechsel muss bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt werden und der bestehende Anbieter informiert werden. Zumeist existieren mehrmonatige Kündigungsfristen, die eingehalten werden wollen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Riesteranbieter, welche Schritte Sie im Falle einer Vertragsänderung gehen müssten.

Versteuerung beachten

Natürlich müssen auch bei Nutzung der Riesterförderung für die eigene Immobilie diese im Alter versteuert werden. Sinnvoll ist es in diesem Fall, nach Abzahlung des Eigenheimes Rücklagen für die spätere Besteuerung zu bilden.

Achtung: Psychologie

Finanztest und andere Bejubler des Wohnriesters lassen allerdings einen Aspekt außer Acht: Den des Zwangssparens eines konsumgeneigten Normalbürgers. Will sagen: Wenn ich für die Abzahlung meiner Wohnimmobilie Kosumverzicht leiste plus für den Riestervertrag spare ich langfristig deutlich mehr, als wenn ich für die Abzahlung der Immobilie nur die Riesterbeträge nehmen würde. Schlimmer noch: Nach Abzahlung der Immobilie höre ich aus Faulheit oder anderen Gründen mit dem Riestersparen auf. In diesem Fall stehe ich bei Renteneintritt deutlich schlechter da, als wenn ich - trotz Zinsnachteil - beide Altersvorsorgesäulen separat bestehen lassen hätte.

Mein Fazit: Ich werde meinen bestehenden Riester-Fonds-Sparplan nicht in die Tilgung unserer Immobilie stecken, aber diszipliniertere Sparnaturen sollten eine Umschichtung in Betracht ziehen.

 

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

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