3,5 Milliarden Euro Anlegergelder in der Schwebe – doch Rettung ist möglich
Gastbeitrag von Niels Andersen, Rechtsanwalt
Nach rund 40 Jahren am Markt hat der größte Vermarkter von Seecontainern, P&R, am 15. März 2018 einen Insolvenzantrag gestellt. Das Schicksal der 3,5 Milliarden Euro von 50.000 Anlegern ist nun offen. Im Interview erklärt der auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Niels Andersen die Hintergründe, das Funktionsprinzip des Modells, die Parallelen zu ähnlichen Fällen, was Investoren jetzt tun sollten – und was nicht.
Herr Andersen: 50.000 Anleger sind geschockt. 3,5 Milliarden Euro hängen in der Schwebe, sogar die Bundespolitik schaltet sich ein. Kommt denn der Insolvenzantrag von P&R wirklich so überraschend?
Andersen: Nein, ganz und gar nicht. Natürlich konnte die Insolvenz niemand genau vorhersagen, auch hat P&R bislang immer verlässlich gezahlt, sie sind schließlich seit Jahrzehnten am Markt – dennoch haben Eingeweihte durchaus mit einem solchen Ereignis gerechnet. Denn vor knapp zwei Jahren gab es bereits die Pleite eines vergleichbaren Containervermarkters, der Magellan Maritime Services GmbH. Seitdem durfte man davon ausgehen, dass Wettbewerber ein ähnliches Schicksal erleiden können. Ich jedenfalls sehe da starke Parallelen und bin auch nicht darüber verwundert.
Privatleuten gehören also zwei, drei Container, die Elektronik aus China nach Deutschland transportieren – wie hat denn die Anlage konkret funktioniert?
Andersen: Das Investitionsmodell war sehr simpel aufgebaut – etwas, was zunächst zu begrüßen ist, schließlich leiden viele Anlageprodukte gerade darunter, dass sie schwer verständlich sind: P&R verkaufte den Anlegern die Container, die dafür eine Art Eigentumszertifikat erhielten. Das Unternehmen mietete sie sofort gegen eine Gebühr zurück und verlieh sie wiederum an die großen Charterer und Linienreedereien weltweit weiter – von denen P&R die Einkünfte organisierte und einen Teil davon an die Anleger weitergab.
Das hört sich einleuchtend an. Wo war jetzt der Haken?
Andersen: Im grundsätzlichen Modell sehe ich zunächst kein Problem, also keinen direkt eingebauten Konstruktionsfehler, wie bei anderen Finanzprodukten, etwa geschlossenen Schiffsfonds. Wir wissen heute noch zu wenig, der Fall ist ganz frisch. Vielmehr kann es so sein, dass einfach das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben nicht stimmte. Doch dazu müsste man mehr erfahren, vor allem auch zu den Tochtergesellschaften von P&R, vor allem jenen in der Schweiz. Schließlich basieren viele Anlagemodelle darauf, dass der Anbieter mit allerlei Nebendienstleistungen und Gebühren zusätzlich abkassiert. Für P&R kann man dies noch nicht behaupten, aber möglich wäre so etwas. Die große – auch rechtliche – Frage ist daher: Wie belastbar sind die in den vergangenen Jahren von P&R behaupteten Überschüsse und Reserven?
Seit Jahren vertreten Sie Investoren, die mit Kapitalanlagen Schiffbruch erlitten haben. Jüngst haben Sie Ihre Erfahrungen zu geschlossenen Schiffsfonds in einem Buch veröffentlicht: „Unter falscher Flagge: Wie Banken und Reeder Schiffsfonds versenken – und der Steuerzahler Schiffe finanziert.“ Wo sehen Sie Parallelen zu P&R?
Andersen: Meine Kanzlei und ich beobachten den Grauen Kapitalmarkt seit mehr als einem Jahrzehnt, ein Schwerpunkt sind dabei auch geschlossene Fonds. Ausgesprochen problematisch waren da Schiffsfonds, die in einigen Nuller-Jahren die größte Fondsanlageklasse in Deutschland darstellten. Obwohl es sich hier um verschiedene Anlagemodelle handelt, sehe ich zahlreiche Parallelen zu den Schiffscontainern: Hohe Versprechungen zu Erlösprognosen gegenüber den Anlegern und teilweise sehr verworrene Firmenstrukturen – beides möglicherweise zulasten der Investoren.
Eine besondere Expertise haben Sie sich im Magellan-Fall erworben, den Sie bereits ansprachen. Hätte man daraus nicht längst Konsequenzen ziehen sollen?
Andersen: Es spricht einiges dafür, dass wir hier Ähnliches erleben wie bei Magellan, nur in zehnfacher Dimension – und leider die fast zwei Jahre alten Erkenntnisse nicht genutzt wurden. Vor allem daraus folgen viele Fragen, die an den Insolvenzverwalter zu stellen wären: Erstens, was sind die konkreten Ursachen für die Insolvenz? Denn der Containermarkt als Ganzes unterlag gerade in jüngster Zeit keinen besonderen Negativentwicklungen. Zudem haben die Charterer verlässlich ihre Miete gezahlt. Zweitens, hätte nach der Magellan-Pleite im Juni 2016 und den damit aufgeworfenen Fragen hinsichtlich des Konstrukts nicht zumindest seitdem der Vertrieb von Schiffscontainern reduziert oder eingestellt werden müssen? Drittens, sind die Eigentumsverhältnisse an den Containern wasserdicht – oder ergeben sich hier Ungewissheiten?
Sind denn die Eigentumsverhältnisse an den Containern etwa unklar? Die Investoren haben sie doch gekauft?
Andersen: Die Anleger gehen davon aus, dass ihnen die Container wirklich gehören. Schließlich haben sie dafür ein Zertifikat erhalten. Wie sich das in der Realität gestaltet, muss jedoch schnellstens geklärt werden. Es kann unproblematisch sein – bei Magellan war es dies jedoch gerade nicht. Bis heute ist dort nicht in allen Fällen die rechtliche Eigentümerschafft erwiesen. Nun sind aber reale Eigentumswerte vorhanden. Jedem Anleger sind seine Container auch direkt zugeordnet. Sie sind irgendwo auf der Welt unterwegs, liegen in Häfen oder warten auf eine Vermietung. Faktisch kommen Investoren aber nur sehr schwer an die Container ran, obwohl es rein theoretisch möglich wäre, allerdings unter hohem Aufwand, wie wir aus den Erfahrungen aus dem Magellan-Debakel wissen. Ratsam ist es ohnehin nicht, zumal in der Regel Mieteinnahmen da sind.
Was sollten Investoren jetzt tun?
Andersen: Den Containern sollten sie jedenfalls nicht hinterherfahren, so etwas ist tatsächlich passiert – das wäre ein reines Abenteuer, nicht nur rechtlich gesehen. Betroffene dürfen nun nichts überstürzen, das Anmelden von Forderungen hat noch Zeit. Zumindest innerhalb der nächsten drei Monate, und zwar bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Fristsetzung durch das Insolvenzgericht, versäumen sie keinerlei Fristen und Ansprüche. Der Insolvenzverwalter wird sich bei ihnen melden und auch zur ersten Gläubigerversammlung einladen. Der Insolvenzverwalter und das Insolvenzverfahren selbst bieten einen gewissen Schutz. Das deutsche Recht sorgt hier für die erfreuliche Möglichkeit, den Betrieb trotz zwischenzeitlicher Zahlungsunfähigkeit aufrechtzuerhalten – um Ansprüche, Rechte, Forderungen und Vermögenswerte für Gläubiger, also auch für Anleger, zu sichern.
Sollten sich Anleger dennoch einen Anwalt nehmen?
Andersen: Ja, dazu raten wir! Wir vermuten stark, dass das Geld im Fall von P&R nicht ganz verloren sein dürfte – erst recht nicht bei Anlegern, die schon mehrere Jahre engagiert sind. Neben den rein juristischen Punkten ist es jedoch auch ökonomisch sinnvoll, dass Investoren ihre Interessen bündeln. Schließlich werden der Betrieb von P&R fortgesetzt und laufend Mieteinnahmen generiert. Wir würden in diesem Fall – so wie mit der vierstelligen Anzahl von Mandanten bei Magellan – den Insolvenzverwalter kontrollieren, seine geschäftlichen Entscheidungen prüfen und auf die Gläubigerversammlungen gehen. Denn die wirtschaftlich vernünftigsten Lösungen sollten immer im Vordergrund stehen.
Geprellte Investoren sollten sich also zusammentun?
Andersen: Richtig! Schon in dem Insolvenzverfahren – dies zeigen auch die Erfahrungen aus dem Verfahren bei Magellan – sollten sich geschädigte Anleger möglichst gemeinsam vertreten lassen. Einerseits ist es ratsam, das Handeln des Insolvenzverwalters fachkompetent überprüfen und bewerten zu lassen, andererseits kann selbst aktiv Einfluss etwa auf Verwertungskonzepte für die Container genommen werden – bevor andere gegebenenfalls damit Geschäfte machen. Um diese vernünftige Bündelung erreichen zu können, haben wir für betroffene Investoren von P&R unter www.myfinanciallaw.com. eine Registrierungsmöglichkeit eingerichtet. Dort können sich Investoren kostenfrei und unverbindlich registrieren und weiterführende Informationen abrufen.
Was sind dann die nächsten Schritte?
Andersen: Aktuell nötige Maßnahmen wären – auch angesichts von Verjährungsfristen –, Ansätze für Schadensersatzforderungen zu recherchieren und zu prüfen. Dies geht nur dann fundiert, wenn wir eine ausreichende Anzahl von Mandanten repräsentieren. Vor allem mit dem Magellan-Fall haben wir uns ein hohes Maß an Know-how und detaillierten Kenntnissen dieses Spezialmarkts erworben. Im Mittelpunkt stand dabei vor allem die Frage nach den – damals leider sehr verworrenen – Eigentumsverhältnissen. Wir hoffen, dass der Insolvenzverwalter für die P&R-Investoren hierzu bald Auskunft geben kann, um eine lange Hängepartie zu vermeiden. Unterm Strich hoffen wir im Sinne der Investoren, dass die finanziellen Verhältnisse und Verflechtungen bei P&R und den mit ihr verbundenen Firmen rasch geordnet werden. Schließlich sind Mieteingänge vorhanden, die möglichst bald bei den Containereignern landen sollten. Denn aktuell ergibt sich die für Investoren paradoxe Situation, dass es einen gesunden Markt gibt, Erlöse existieren, ein Anleger aber nicht an sie herankommt.
Über Niels Andersen:
Niels Andersen ist Partner und Geschäftsführer bei der Kanzlei APS Law, die auf Kapitalmarktrecht spezialisiert ist. Sie vertritt Anleger und Investoren in der Beratung und Begleitung von Insolvenzverfahren sowie der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzforderungen.