Fördergeld Corona: So bekommen Sie JETZT Fördergelder – Tipps von Mohamend Ali Oukassi
Durch Corona wurde die Wirtschaft hart getroffen. Lokale Geschäfte müssen komplett schließen, Wirtschaftskreisläufe brechen zusammen. Sogar der E-Commerce ist betroffen, da Lieferketten Probleme machen. Um entsprechend gegenzusteuern und den Zeitraum des "Lock Downs" zu überbrücken, legt insbesondere die Bundesregierung spezielle Förderprogramme in nie dagewesener Höhe auf. Doch viele Selbstständige kommen angesichts der Vielzahl Tages-aktueller Meldungen nicht mehr mit und blicken vor allem in folgenden Punkten nicht mehr durch:

- Was für Fördergelder gibt es eigentlich genau?
- Steht mir der Abruf überhaupt zu?
- Wo kann ich die Gelder konkret beantragen?
E-Commerce Berater Mohamend Ali Oukassi
Genau auf diese Fragen möchte der E-Commerce Berater Mohamend Ali Oukassi (eBakery) einige hilfreiche Antworten sowie Informationen bieten, sodass Kleinunternehmer wie etwa Onlinehändler oder Shopbetreiber sich im Dschungel der Bürokratie etwas besser zurechtfinden. Da auch viele seiner Kunden aus dem E-Commerce direkt oder indirekt von der Krise betroffen sind, ist es ihm ein wichtiges Anliegen, hier für Aufklärung zu sorgen.
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1. Soforthilfen für den Mittelstand
Gerade kleinere Unternehmen können entsprechende wirtschaftliche Einbrüche besonders schlecht verkraften. Daher hat der Staat ein Hilfsprogramm aufgelegt, bei dem kleinen Selbstständigen mit Einmalzahlungen unter die Arme gegriffen werden soll. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter:
- Bis zu 5 Mitarbeiter: 9.000€
- Bis zu 10 Mitarbeiter: 15.000€
- Bis zu 250 Mitarbeiter: 30.000€
Mohamend Ali Oukassi weist jedoch darauf hin, dass dieses Geld nicht "einfach so verteilt wird". Vielmehr geht es der Regierung darum, auch nur wirklich von Corona betroffene Unternehmen zu stützen. Wirtschaftliche Schwierigkeiten müssen daher konkret nachgewiesen werden.
Zudem dürfen die Probleme auch nicht bereits vor März 2020 bestanden haben. Es ist davon auszugehen, dass die zuständigen Stellen sich beispielsweise BWA-Auswertungen der Firmen genauer ansehen, ggf. auch noch, nachdem ein Zuschuss bereits ausgezahlt wurde.
Update September 2020
Die Corona-Überbrückungshilfen für Selbständige und kleine Betriebe wurden von der Regierung bis Dezember 2020 verlängert und die Umsatzgrenzen gesenkt. Dadurch werden mehr Betriebe und Selbständige unterstützt. Grob gelten die folgenden Bedingungen:
- Entweder ein Umsatzeinbruch zwischen April und August in zwei zusammenhängenden Monaten von mindestens 50 Prozent.
- Oder im Durchschnitt der Monate April bis August 30 Prozent weniger Umsatz.
1.1. Wo das Fördergeld Corona beantragen?
Beantragt werden muss der Zuschuss bei der jeweiligen Bezirksregierung. Je nach Bundesland kann der detaillierte Ablauf unterschiedlich sein. Die erste Anlaufstelle ist die Förderdatenbank: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html
Neu im Juli 2020: Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen für die Monate Juni bis August 2020 und schließt zeitlich an die Soforthilfen an. Sie richtet sich gezielt an Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders betroffen sind. Die Registrierung für die Hilfsanträge auf dem Antragsportal startete am 8. Juli 2020: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
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2. KfW Kredite
Normalerweise stellt die Aufnahme eines Kredits gerade für kleine Selbstständige eine gewisse Hürde dar. Hier müssen zahlreiche Bonitätsstandards eingehalten werden und gerade die noch aus der letzten Finanzkrise stammenden Verschärfungen machen es schwer. Aufgrund der Corona-Krise lockert die staatliche KfW Bank jedoch die Vorgaben und vergibt weitaus großzügiger Kredite (im Eilverfahren). Zudem wurden Hausbanken angewiesen den Antragstellern möglichst wenige Steine in den Weg zu legen und dir Vorgänge so unbürokratisch wie möglich auszugestalten. Weitere Informationen dazu finden sich hier: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Werden Sie Corona-Fördergeld beantragen?
Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓
Die bisherigen Stimmen:
Ja, aber ich bin unsicher, ob uns Fördergeld zusteht | 20 Stimmen |
Ja, meine Firma ist massiv betroffen | 16 Stimmen |
Nein, wir sind nicht besonders stark betroffen | 1 Stimme |
3. Kurzarbeitergeld
Aufgrund der besonderen Lage vieler Gewerbe hat die Bundesregierung das bereits in der Finanzkrise eingeführte Kurzarbeitergeld wieder aufleben lassen. Unternehmen die Schwierigkeiten haben ihre Mitarbeiter zu halten, können deren Arbeitszeit verringern und zudem Geld bei den Sozialbeiträgen sparen. So kann die schwierige Zeit überbrückt werden, ohne sich von wichtigen Mitarbeitern trennen zu müssen oder gar Konkurs anzumelden. Gerade wenn zeitweise nichts oder wenig zu tun ist, ist das Kurzarbeitergeld eine ideale Möglichkeit um eine Brücke zu bauen – beantragt werden kann es hier: https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal
4. Stundung von Steuerschulden
Unternehmer die aufgrund der wirtschaftlichen Verwerfungen durch Corona ihre Steuern nicht (pünktlich) bezahlen können, bekommen jetzt vom Finanzamt für viele Steuerarten eine großzügige Stundung gewährt.
Doch Mohamend Ali Oukassi warnt: Eine Stundung darf keinesfalls mit einem Verzicht auf Steuerforderungen gleichgesetzt werden!
Auch sollte man bedenken, dass dadurch finanzielle Belastungen in Zukunft umso geballter auf einen zukommen können. Hier geht es lediglich darum, dass Zahlungen und insbesondere Vorauszahlungen in die fernere Zukunft verlagert werden, sodass die Belastung erst später zu buche schlägt.
Neu ist dabei auch, dass das Finanzamt für derartige Aufschübe keine Zinsen mehr nimmt, was im Prinzip einem zinslosen Darlehen gleichkommt. Mehr Informationen dazu gibt es auf der Seite des Bundesfinanzministerium: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html
5. Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Über das Stunden von Steuerschulden hinaus können Unternehmen auch ihre Sozialversicherungsbeiträge bis Mai aufschieben lassen. Hierbei geht es um Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung. Die Stundung muss mit dem jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger abgestimmt werden.