Kindergeld bis 25 auch für verheiratetes Kind
Wenn Ihr Kind in der Ausbildung steckt oder ein Erststudium absolviert, steht Ihnen (genauer: zumeist Ihrem Kind) laut einem Grundsatzurteil des BGH auch dann bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld zu, wenn das „Kind“ bereits verheiratet ist. Und auch, wenn der Ehepartner gut verdient. Das Kindergeld in Höhe von 184 Euro kann auch rückwirkend eingefordert werden.
Der Beitrag ist eingeordnet unter:
- Details
- Geschrieben von Peter Bödeker
- Zuletzt aktualisiert: 20. Oktober 2015
Das kostenlose Geld-Welten-Magazin: Sparen | Altersvorsorge | Geldanlage (ETF, Gold...) | Versicherung | Gelassener Geldumgang | aktuelle Meldungen | Zitate, Humor & Rätsel | Alle 1 bis 4 Wochen gratis im E-Mail-Postfach