Wenn Ihr Kind in der Ausbildung steckt oder ein Erststudium absolviert, steht Ihnen (genauer: zumeist Ihrem Kind) laut einem Grundsatzurteil des BGH auch dann bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld zu, wenn das „Kind“ bereits verheiratet ist. Und auch, wenn der Ehepartner gut verdient. Das Kindergeld in Höhe von 184 Euro kann auch rückwirkend eingefordert werden.
Kindergeld bis 25 auch für verheiratetes Kind
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Peter Bödeker
Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.
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