Makler darf keine Besichtigungsgebühr verlangen
Das Landgericht Stuttgart hat unter Aktenzeichen 38 0 73/15 Kfh entschieden, dass eine Makler keine Gebühr für die Besichtigung einer Wohnung verlangen darf.
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- Geschrieben von Peter Bödeker
- Zuletzt aktualisiert: 12. August 2016
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