kurzmeldungWer privat etwas Gebrauchtes verkauft und sich mit Paypal bezahlen lässt, sollte die verkaufte Ware per Post verschicken und nicht persönlich abholen lassen. Der Grund: Bei persönlicher Übergabe des verkauften Gutes gilt der Papal-Verkäuferschutz nicht.

Betrüger hatten fremde Paypal-Konten gehackt, damit teure Ware bezahlt und einen Abholer geschickt. Am nächsten Tag wurde die Bezahlung von Paypal rückgängig gemacht und der Verkäufer blieb auf dem Verlust sitzen. Wäre die Ware per Post versendet worden, hätte der Verkäuferschutz von Paypal gegriffen.

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

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