Wer privat etwas Gebrauchtes verkauft und sich mit Paypal bezahlen lässt, sollte die verkaufte Ware per Post verschicken und nicht persönlich abholen lassen. Der Grund: Bei persönlicher Übergabe des verkauften Gutes gilt der Papal-Verkäuferschutz nicht.
Betrüger hatten fremde Paypal-Konten gehackt, damit teure Ware bezahlt und einen Abholer geschickt. Am nächsten Tag wurde die Bezahlung von Paypal rückgängig gemacht und der Verkäufer blieb auf dem Verlust sitzen. Wäre die Ware per Post versendet worden, hätte der Verkäuferschutz von Paypal gegriffen.