Betroffen sind vor allem Girokonten bei Sparkassen und Volksbanken: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Abrechnung nach "Preis pro Buchungsposten" unrechtmäßig ist. Entsprechend gezahlte Gebühren können ab 1.1.2012 zurückgefordert werden.
Man kann sich fragen, ob dieses Urteil ganz fair ist. Die Begründung lautet: Wenn eine Gebühr "pro Buchungsposten" erhoben wird, könnten theoretisch auch Rückbuchungen bei Fehlern der Bank gebührenpflichtig werden. Dafür darf aber kein Geld verlangt werden. Ergo ist die ganze Klausel unwirksam.
Musterbrief
Die Stiftung Warentest bietet hier eine Vorlage zur Rückforderung der Gebühren an.
Hinweis: Wenn Sie eine pauschale Kontoführungsgebühr bezahlen, ist dieses Urteil für Sie ohne Belang.