Wie können geschädigte Anleger ihr Geld retten?

Gastbeitrag von Niels Andersen, Rechtsanwalt

Niels Andersen, Rechtsanwalt, sagt über die Rickmers Pleite: "Die Hamburger Rickmers Holding AG hat Anfang Juni überraschend einen Insolvenzantrag gestellt. Kurz zuvor hatte der Vorstand der maßgeblich finanzierenden HSH Nordbank AG das Sanierungskonzept des Unternehmens abgelehnt." Rickmers ist eine der großen und traditionsreichen Reedereien der Hansestadt und man könnte diesen Vorgang als ein nicht ungewöhnliches unternehmerisches Ereignis ansehen, wenn die Firma nicht erst im Jahr 2013 Anleihen über insgesamt 250 Millionen Euro ausgegeben hätte. Anleger, die diese öffentlich handelbaren Finanzprodukte seinerzeit erworben haben, müssen nun mit einem Totalverlust rechnen. Allerdings gibt es leichte Hoffnung: Welche Maßnahmen können Anleger also ergreifen, um wenigstens etwas von ihrem Geld wiederzusehen?

Niels Andersen:

"Keine Eile beim Anmelden von Gläubigeransprüchen!"

"Zunächst einmal müssen sich die Gläubiger beim Anmelden ihrer Ansprüche nicht beeilen", sagt Niels Andersen. "Der sogenannte Sachwalter wird dies – wenn es soweit ist – übernehmen und entsprechende Formulare ausgeben", so Niels Andersen weiter. Jedoch wird kein Kapital mehr zum Verteilen da sein: Zwar werden Anleihegläubiger so wie andere Fremdkapitalgeber behandelt, sie sind also gleichberechtigt. Doch die Banken, die Kredite an Rickmers vergeben haben, haben ihre Forderungen durch Sicherheiten geschützt. Sie stehen also ganz vorne in der Reihe. Für andere Gläubiger bleibt angesichts der 2,3 Milliarden Euro Schulden nichts mehr übrig.

Dabei sind die Besitzer der Rickmers-Anleihen schon Kummer gewohnt: Stand sie unmittelbar nach ihrer Herausgabe sogar über dem Ausgabekurs, begann Ende 2015 die rasante Talfahrt: Ihr Wert fiel im April 2016 auf die Hälfte und unterbot Anfang 2017 bereits die 10-Prozent-Marke. "Der aktuelle Insolvenzantrag hat dem Kurs da nur noch den Todesstoß versetzt", ist sich Niels Andersen sicher.

Angesichts dieses Desasters stellt sich für Anleihebesitzer daher die Frage nach individuellen Schadensersatzforderungen. "Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wobei eine davon schon verjährt ist: Drei Jahre nach Begebung einer Anleihe verjähren Ansprüche in punkto „Prospekthaftung im engeren Sinne“. Dies ist die Frist für öffentlich gehandelte Wertpapiere und sie ist natürlich viel zu kurz. Doch der Gesetzgeber hat dies – nach eigener Aussage, um den Rechtsfrieden zu wahren – so gewollt und daran lässt sich nichts ändern", führt Niels Andersen aus.

Was wusste Rickmers?

"Glücklicherweise gibt es jedoch einen anderen Ansatz: Wir würden beispielsweise Schadensersatzansprüche untersuchen. Dabei geht es um die zentrale Frage, inwiefern den Akteuren bei Rickmers und der maßgeblich finanzierenden HSH-Nordbank bereits bei Herausgabe der Anleihe die massiven Probleme auf dem Schiffsmarkt bekannt waren", sagt Niels Andersen. Denn schon weit vor der Emission im Jahr 2013 gab es bei den Schiffsfondsgesellschaften zahlreiche Insolvenzen. Interessanterweise gehörten dazu auch einige von jenen, die das Rickmers eigene Emmissionshaus Atlantic initiiert hatte. Rickmers und die HSH-Nordbank AG – die damals der größte Schiffsfinanzierer der Welt war – kannten die freudlose Marktlage also genau.

Zwar gilt auch für solche denkbaren Schadensersatzansprüche eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Doch sie startet erst ab dem Zeitpunkt, an dem man Informationen erhält, die solche Vorwürfe stützen. "Juristisch ist dieses Datum naturgemäß sehr schwer nachzuweisen, dennoch sehen wir hier einen realistischen Ansatz für eine Kompensation der entstehenden Schäden", sagt Niels Andersen. Dabei sollten sich geschädigte Anleger unbedingt gemeinsam vertreten lassen – und zwar bei einer Kanzlei ihrer Wahl. Anders als bei den Gläubigeransprüchen im Insolvenzverfahren kann solch ein Mandat jeder Rechtsanwalt übernehmen.

Daneben sollten sich Anleger auch noch anderen Aspekten zuwenden und den sogenannten Gemeinsamen Vertreter – der die Interessen der Gläubiger zentral vertritt – einmal auf den Prüfstand stellen. "Frank Günther, Partner bei One Square Advisors, wurde auf der jüngsten Gläubigerversammlung gewählt – und weist nach Meinung unserer Kanzlei eine zu große Nähe zur Rickmers AG auf, da er das Unternehmen vorher beraten hatte. Interessenkonflikte sind also unausweichlich, so dass Gläubiger eine Neuwahl des Gemeinsamen Vertreters angehen sollten, um eine unabhängige Vertretung im Gläubigerausschuss zu erreichen", führt Niels Andersen die Problematik weiter aus.

Zusammenfassend kann man also sagen:

"Die Anleihegläubiger werden beim Verteilen der Insolvenzmasse leer ausgehen, da andere Fremdkapitalgeber über Sicherheiten verfügen. Vielversprechender sind daher Schadensersatzansprüche. Denn 2013 war der Schiffsmarkt längst in einer großen Schieflage. Alle Verantwortlichen beim Herausgeben der Anleihe hatten davon Kenntnis", so Niels Andersen.

Über Niels Andersen:

niels andersen 250Niels Andersen ist Partner und Geschäftsführer bei der Kanzlei APS Rechtsanwalts GmbH, die auf Kapitalmarktrecht spezialisiert ist. Sie vertritt Anleger und Investoren in der Beratung und Begleitung von Insolvenzverfahren sowie der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzforderungen.

 

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

Anbieterlinks / Sternchen

* Was das Sternchen neben einigen Verlinkungen bedeutet:

Die Inhalte auf dieser Website sind kostenlos im Internet verfügbar und das soll auch so bleiben. Unsere redaktionelle Arbeit finanzieren wir über Werbung. Links, die mit einem * gekennzeichnet sind, können bei Kauf/Abschluss auf der jeweiligen Website hinter dem Link zu einer Provision an uns führen, weil wir für den Link ein sogenanntes Affiliate-Programm nutzen. Dies beeinflusst aber die Redaktionsarbeit nicht, der Hinweis wäre stets auch ohne den Affiliate-Link erfolgt. Für den Kauf/Abschluss über den Link sind wir natürlich dankbar.


Das kostenlose Geld-Welten-Magazin: Sparen | Altersvorsorge | Geldanlage (ETF, Gold...) | Versicherung | Gelassener Geldumgang | aktuelle Meldungen | Zitate, Humor & Rätsel | Alle 1 bis 4 Wochen gratis im E-Mail-Postfach



(Die Abmeldung ist jederzeit möglich, z. B. mit einem Link unten in jedem Newsletter.)