Auch nach Jahren noch kann der Staat Riester-Förderungen zurückbuchen, wenn er diese als unbegründet bewilligt ansieht. Doch nicht immer geht er dabei gesetzeskonform vor. Eine Beschwerde ist möglich, aber nicht ganz einfach.

Laut Stiftung Finanztest hält sich die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) nicht immer an die maximal mögliche Rückbuchungsfrist von vier Jahren. Falls Sie von einer Rückbuchung betroffen sind, prüfen Sie, ob die Ansprüche des Staates an Sie nicht verjährt sind.

Einspruch

Betroffene müssen den Fehler im Rahmen eines Festsetzungsverfahrens bei der Behörde eingeben. Deren Bearbeitungsdauer kann aber gerne mal ein Jahr in Anspruch nehmen. So Sie die Möglichkeit dazu haben, wenden Sie sich an eine Verbraucherberatungsstelle.

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

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