In Berlin darf seit dem 1. Mai 2016 eine normale Wohnung nur noch mit Sondererlaubnis der Stadt an Feriengäste vermietet werden. Das betrifft auch die Vermietung über AirBnB und Co. Stuttgart, Freiburg, Breisgau und Konstanz hatten schon vorher Verbote ausgesprochen.
Vermietung der eigenen Wohnung über AirBnB nur noch mit Sondererlaubnis
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Peter Bödeker
Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.
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