Vermietung der eigenen Wohnung über AirBnB nur noch mit Sondererlaubnis
In Berlin darf seit dem 1. Mai 2016 eine normale Wohnung nur noch mit Sondererlaubnis der Stadt an Feriengäste vermietet werden. Das betrifft auch die Vermietung über AirBnB und Co. Stuttgart, Freiburg, Breisgau und Konstanz hatten schon vorher Verbote ausgesprochen.
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- Geschrieben von Peter Bödeker
- Zuletzt aktualisiert: 12. August 2016