Der Bundesgerichtshof hatte schon vor einiger Zeit entschieden, dass die Rückzahlungen der Lebensversicherer bei vorzeitiger Kündigung unangemessen niedrig ausfallen. Nun haben sie ihr Urteil präzisiert. Doch Betroffene müssen sich beeilen. Ein Musterbrief hilft.
Darauf sollten Sie achten
Schlussüberschüsse
Wenn Sie kurz vor Erhalt der Schlussüberschüsse stehen, sollten Sie mit der Kündigung solange warten.
Steuern berücksichtigen
Sie zahlen auf die Auszahlung weniger Steuern, wenn Ihre KLV mindestens seit 12 Jahren läuft. Vielleicht ist es bei Ihnen nicht mehr lange dorthin? Bei Vertragseintritt nach 2004 empfiehlt es sich zudem, mindestens 60 Jahre alt zu sein.
Zulagenrückzahlung
Eine Riester-Police sollten Sie prinzipiell eher nicht kündigen, sonst verlieren Sie die erhaltenen Zulagen und Steuerersparnisse.
Die Richter entschieden: Die vorzeitig kündigenden Kunden müssen mindestens die Hälfte des um die Abschlusskosten bereinigten Deckunskapitals zurück erhalten - in etwa die Hälfte der eingezahlten Beiträge. Konkret heißt es: Dem Kündiger muss mindestens die Hälfte des "ungezillmerten Deckungskapitals" zurückerstattet werden. Darunter ist das Ansparguthaben zu verstehen, das der Kunde durch laufende Versicherungsprämien und Zinsen angespart hat - ohne Abzug der Abschlusskosten. Wenn der Rückkaufwert der Kapitallebensversicherung ohnehin über der Hälfte des Deckungskapitals liegt, bleibt es dabei.
Wer profitiert konkret?
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat bei einer Stichprobe ermittelt, dass der durschnittliche Nachzahlungsbetrag bei 733 Euro liegt. Je später gekündigt wurde, desto mehr Geld erhält der Kunde zurück. Vornehmlich sind gekündigte Lebensversicherungen betroffen, die zwischen 2001 und 2008 abgeschlossen wurden.
Für Verträge, die nach 2008 abgeschlossen wurden, gilt eine neue gesetzliche Regelung: Die Abschlusskosten müssen hier bei der Berechnung des Rückkaufwertes auf die ersten fünf Jahre verteilt werden. Welche der beiden Berechnungsarten für den Kunden günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.
Was müssen Betroffene tun?
Die Versicherer scheinen die Differenz nicht von selbst zurückzuzahlen. Die betroffenen Kunden müssen ihren Anspruch bei der Versicherung geltend machen. Eile ist geboten: Die Versicherer berufen sich auf Verjährung, wenn die Vertragskündigung mehr als 3 Jahre zurück liegt.