Die kleinen Fluggeräte werden immer beliebter. Weltweit steigt die Anzahl rasant. Allein in den USA sollen es 2016 bereits zwei Millionen Fluggeräte gewesen sein, in Deutschland wird die Zahl auf 500.000 geschätzt.
Experten fordern eine systematische Registrierung und sogar eine Ausbildung für die Drohnenpiloten. Auch zu einer Versicherung – mindestens bis zu einer Million Dollar – wird dringend geraten. Wie sieht die momentane Gesetzeslage aus und wer versichert meine Drohne für den Fall eines Unglücks mit Fremdschaden?
Gesetzeslage
Momentan darf jeder in Deutschland Drohnenmodelle bis fünf Kilogramm Gewicht privat und ohne Schulung fliegen. Es ist hierzulande jedoch gesetzlich vorgeschrieben, ein Fluggerät per Haftpflicht zu versichern, auch wenn diese nur privat geflogen wird. Die Verbraucherzentrale NRW rät jedem Drohnenflieger, sich ausreichend zu versichern. Dazu stehen prinzipiell drei Wege offen.
Drohnenversicherung in der bestehenden Haftpflichtversicherung
Kleinere Drohnen, die als "Spielzeug" durchgehen, sind wahrscheinlich bei der eigenen Haftpflichtversicherung (so vorhanden) mitversichert. Wie auf der Seite Versicherung für Quadrocopter empfohlen wird, sollte man dies sicherheitshalber in einem Gespräch mit dem eigenen Versicherungsvertreter abklären, ob die eigene Drohne darunter fällt. Am Besten schriftlich, so hat man es schwarz auf weiß.
Wenn die eigene Drohne doch etwas größer ausfällt, sollte man mit dem Versicherer aushandeln, ob der Betrieb der eigenen Drohne mit in den bestehenden Haftpflichtvertrag aufgenommen werden kann. Die entstehenden Mehrkosten vergleicht man dann mit einer speziellen Haftpflichtversicherung für Drohnen bzw. der Mitgliedschaft in einem Flugverein, siehe unten.
Spezielle Versicherung für Drohnen
Zahlreiche Versicherer bieten mittlerweile eigenständige Haftpflichtversicherungen für Drohnen an. Man achte bei der Auswahl solch einer Versicherung nicht nur auf den Jahresbeitrag und die Deckungssumme, der Teufel kann im Detail versteckt sein.
Kriterien für eine Drohnenversicherung – Welche Drohnenversicherung soll ich wählen?
Die folgenden Punkte einer Drohnenversicherung sollten geprüft werden:
- Jährlicher Beitrag
- Versicherungssumme/Deckungssumme
- Geltungsbereich der Versicherungz.B. privat/gewerblich, nur auf einem Modellflugplatz etc.
- Wer ist versichert?Z.B. nur Piloten aus Deutschland, nur der Pilot, Familienmitglieder ....
- Wo gilt die Versicherung?Deutschland, Europa oder gar weltweit?
- Welche Fluggeräte sind versichert?Nur die eigene Drohne oder eventuell gelegentliches Fliegen fremder Drohnen?
- Sind Fotoflüge/Videoflüge versichert?
- Sind Wettbewerbsflüge oder Inhouse-Flüge versichert?
Anbieter für spezielle Drohnen Versicherungen
Hier eine Liste von Internetseiten, auf denen Versicherungen für Drohnen angeboten werden.
- versichertedrohne.de
- drohnen-forum.de
- drohnen-versichern.de
Hinweis
Wer seine Drohne mit dem Smartphone oder Tablett steuert, verliert bei einigen Versicherern den Versicherungsschutz. Die Steuerung über Smartdevices ist fehleranfälliger als die mittels originärer Fernsteuerung.
Versicherung der Drohne über eine Mitgliedschaft
Wer Mitglied in einem Modellfliegerverband ist, bekommt für den Jahresbeitrag oft gleich eine Versicherung für das eigene Fluggerät mit. Dies gilt z.B. für
- DMO (Deutsche-Modellsport-Organisation),
- DFN Versicherung (Drohnenflieger Netzwerk)
- MFSD (Modellflugsportverband Deutschland) oder den
- DMFV (Deutscher-Modellflieger-Verband).
Auch hier Augen auf: Beiträge und konkrete Versicherungsbedingungen überprüfen.
Vollkasko für die eigenen Drohne
Wer sein eigenes Gerät für den Fall eines Absturzes versichert wissen will, kann dies mittels einer Drohnen-Kasko erreichen. Diese bietet z.B. versichertedrohne.de ab 169.- Euro pro Jahr an.
Die Drohne im gewerblichen Betrieb
Der gewerbliche Drohnenflug verlangt einiges mehr. Unter anderem muss die Drohne beim Luftfahrtbundesamt angemeldet werden und eine spezielle gewerbliche Versicherung für die Drohnen.
Ergänzungen und Fragen von Lesern
- Anonym
Speziell zur Drohnen-Versicherung hätte man noch auf die Gefährdungshaftung eingehen können. Ansonsten guter Artikel, danke!
Hast du eine Frage zum Beitrag oder etwas zu ergänzen bzw. zu korrigieren?
Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet.