- Gastbeitrag Interra Hausverwaltung -

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Interra Hausverwaltung: Wer zu laut jubelt, ist schnell im Abseits

Während der Fußball-WM in Russland werden wir vom 14. Juni bis 15. Juli 2018 mit dem deutschen Team mitfiebern und unserer weltmeisterlichen Elf die Daumen drücken. Bei sommerlichen Temperaturen bietet sich eine Fan-Party im heimischen Garten, Innenhof oder auf dem Balkon an. Doch wie viel Jubel ist eigentlich erlaubt?

Beim Fußball gehen schnell die Emotionen durch – und beim gemeinsamen Feiern noch schneller. Lauter Torjubel, Fangesang und Trillerpfeifen sind ab 22 Uhr tabu, denn da beginnt die Nachtruhe. Danach dürfen Fans nur noch in Zimmerlautstärke weiterfeiern. Also entweder Musik und Jubel auf Zimmerlautstärke herunterregeln oder die Fußballparty in der Wohnung weiterfeiern.

„Wir sind Weltmeister“ und die fußballverliebten Deutschen werden das auch zeigen.

Schwarz-Rot-Gold wird auf Balkonen, in Fenstern und Gärten für vier Wochen das Stadtbild prägen.  Achtung: In einigen Mietverträgen und WEG-Gemeinschaftsordnungen ist das Anbringen von Plakaten untersagt, was aber meist nur für politische Meinungsäußerungen gilt. Fühlt sich allerdings ein Nachbar von einer großen Fahne gestört, weil sie seine Sicht einschränkt, muss die Fahne entfernt werden.

Interra Hausverwaltung: Rote Karte für Glut und Rauch

Was wäre eine Fußballparty ohne ein kühles Bier und Würstchen vom Grill. Bevor dieser angeheizt wird, lohnt sich ein Blick in die Hausordnung oder den Mietvertrag. Gilt ein grundsätzliches Grillverbot, muss die Wurst ungegrillt bleiben. Gibt es keine verbindliche Regelung, steht dem Grillspaß nichts entgegen.

Allerdings nur solange sich niemand beeinträchtigt fühlt. Deshalb sollte man darauf achten, dass der Rauch und die Glut nicht ins Fenster oder auf den Balkon des Nachbarn fliegt.

Und wie verhält es sich mit Gemeinschaftseigentum wie z. B. Hinter in der Gemeinschaftsordnung festgehalten sein oder kann durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer ergänzt werden. „Egal ob Balkon, Garten Grünfläche oder Hinterhof, man sollte sich mit seinen Nachbarn absprechen – oder am besten gleich gemeinsam feiern“, rät Nicolas Burmeister, Geschäftsführer der Interra Hausverwaltung aus Berlin.

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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