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Seit Anfang Januar ist "MiFID II“, die „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“, ein juristisches Monster aus rund 7.000 Seiten Text, in Kraft getreten. Neben zahlreichen Konkretisierung bei der Beratung in der Vermögensanlage will die europäische Verordnung eine volle Kostentransparenz beim Verkauf von Wertpapieren (Fonds etc.) schaffen.

Wertpapierkäufer haben jetzt Anspruch auf die Auflistung, welche Kosten jeweils mit dem Kauf eines Wertpapiers bzw. Finanzproduktes einhergehen. Dazu gehört auch die Höhe der jeweiligen Bestandsprovisionen und Verwaltungskosten, die vom Wertpapierverkäufer an den jeweiligen Vertrieb (der Bank oder eines anderen Beraters) zurückfließen. Research- und Broker-Dienste müssen separat in Rechnung gestellt werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

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