Das KAGB bringt Anlegern von geschlossenen Fonds mehr SicherheitAm 22.07.2013 trat das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft. Mehrere Richtlinien der EU wurden damit in deutsches Recht umgesetzt, aber der Gesetzgeber ist über diese EU-Vorgaben hinaus gegangen. Lesen Sie hier, welche Gesetze Ihnen als Privatanleger in geschlossene Fonds durch das KAGB zur Seite stehen.

Die wichtigsten Fakten zum KAGB

  • Der komplette Gesetzestext findet sich hier. Das Gesetz umfasst über 350 Paragraphen.
  • Das KAGB betrifft alle als Investmentvermögen einzuordnenden Kapitalsammlungen.
  • Unterschieden wird in Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW)  sowie Vermögen, die als Alternative Investmentfonds (AIF) zu bewerten sind.
  • Unter AIF werden vor allem geschlossene Fonds eingeordnet, die nun ähnlich Aktienfonds umfassend reguliert sind. Als erstes Produkt, das den Vorgaben des KAGB entspricht, hat WealthCap einen Deutschland-Immobilienfonds aufgelegt. Bisher konnten Emisionfirmen eine Übergangsregelung nutzen.
  • Die Sachwert-Investments der geschlossenen Fonds werden nun vor Ausgabe durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) umfänglich geprüft. 
  • Die Anbieter dieser Kapitalanlageprodukte müssen zahlreiche Auflagen erfüllen und benötigen von der BaFin eine Zulassung als Kapitalverwahrungsgesellschaft (KVG). Anbieter müssen ihre fachliche Qualifikation, eine gewisse Eigenkapitalquote und  Maß nahmen zum Risikocontrolling nachweisen. Es müssen zum Beispiel Nachweise über ausreichende Sachkunde, finanzielle Ausstattung und ordnungsgemäße Prozessabläufe vorgelegt werden.
  • Für offene Immobilienfonds wurden die Vorgaben für Liquidität, Bewertungskriterien und Fremdkapital verschärft. 
  • Zur Terminierung im KAGB: Die frühere Depotbank heißt Verwahrstelle, die Kapitalanlagegesellschaft wird nun Kapitalverwaltungsgesellschaft genannt. 
  • Direktinvestments in Sachwerte wie Immobilien, Gold, Silber und Diamanten werden nicht vom KAGB reguliert.

Fazit und Ausblick

Das KAGB ist ein Schritt in die richtige Richtung. Renate Wallauer von dima24 nennt in Cash-Online das KAGB einen "Quantensprung im Anlegerschutz". Weiter heißt es dort: „Fonds nach dem KAGB unterliegen einer stetigen Bewertung, das schützt Anleger und Berater gleichermaßen vor unseriösen Anbietern und nutzt so der gesamten Branche.“ Ob und inwiefern das KAGB und das Bafin diesen hohen Vorschusslorbeeren gerecht werden kann, werden die nächsten Jahre zeigen.

Auf der anderen Seite ist eine der entscheidendsten Auswirkungen des KAGB, dass nun nahezu alle Anlageformen umfassend reguliert sind. Dies führt durch die Nachweispflichten zu erhöhtem Sach- und Personalaufwand aufseiten der Emissionshäuser solcher Kapitalanlagen. Entsprechend werden manche Projekte nicht mehr aufgelegt oder verteuern sich hinsichtlich der Kapitalbeschaffung. Aber sicherlich ist der Verzicht auf einige Punkte in der Rendite vom Anleger eher zu verschmerzen als der Totalverlust einer Anlage aufgrund der Inkompetenz des Anlageanbieters. 

Ebenfalls eine Erkenntnis der Zukunft wird sein, ob findige und kreative Anlageverwalter Mittel und Wege finden, solche Kapitalanlageprodukte zu konstruieren, die nicht dem KAGB zuzuordnen sind. Jedoch drohen bei illegaler Umgehung des KAGB hohe Bußgelder seitens der BaFin. 

Erläuterungen zum KAGB

Die folgenden Interviews erläutern die Folgen des KAGB für Fondsanbieter und Anleger näher.

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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