Jahresabschluss
Der Jahresabschluss eines Unternehmens setzt sich sowohl aus der Bilanzrechnung als auch aus der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses muss für das vergangene Geschäftsjahr erfolgen. Der Jahresabschluss kann durch verschiedene Gremien aufgestellt werden, bei einer Aktiengesellschaft wird er beispielsweise vom Vorstand erstellt und erfährt eine Prüfung auf seine Richtigkeit von einem staatlich vereidigten Wirtschaftsprüfer.
Jahrescoupon
Mit einem Jahrescoupon fallen Zinszahlungen sowie Couponeinlösungen bei Anleihen einmal im Jahr an.
Für den Schuldner bedeutet dies, dass er durch den Jahrescoupon die Möglichkeit hat, Kosten einzusparen. Zum einen gelingt dies durch eine effizientere Bearbeitung und zum anderen durch eine Verschiebung der Zinszahlungen auf einen bestimmten Termin. Daraus ergibt sich der Vorteil von Jahrescoupons, denn die Zinsen müssen im Unterschied zum Halbjahrescoupon, bei dem halbjährliche Zinszahlungen anfallen, lediglich einmal jährlich getilgt werden.
Jahresüberschuss
Als Jahresüberschuss wird der Gewinn eines Unternehmens bezeichnet, der nach dem Handelsrecht erwirtschaftet wurde.
Der Jahresüberschuss kann für verschiedene Verwendungszwecke genutzt werden, so kann er entweder bei einer Erhöhung der Gewinnrücklagen einer AG in der Bilanz bleiben, oder in Form einer Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Die Entscheidung über den Verwendungszweck des Jahresüberschusses fällt die Hauptversammlung einer AG.
Jährliches Aufgeld
Das jährliche Aufgeld stellt eine Kennzahl dar, die für die Bewertung von Optionsscheinen zuständig ist.
Diese Kennzahl ist für die Weiterberechnung des Disagios (Aufgeld) von Nutzen und gibt Auskunft darüber, um wie viel Prozent der Basiswert jährlich bis zur Fälligkeit des Optionsscheins fallen oder steigen muss, damit der Kauf eines Optionsscheins nicht mit einem Verlust einhergeht. Diese Art und Weise ermöglicht es, Optionsscheine mit unterschiedlich langen Restlaufzeiten einem Vergleich untereinander zu unterziehen.
Joint Venture
Als Joint Venture wird ein Gemeinschaftsunternehmen bezeichnet, das aus der Beteiligung von mindestens zwei Unternehmen, die unabhängig voneinander handeln, besteht.
Ihren Sitz haben die Beteiligten eines Joint Venture Unternehmens jeweils in einem anderen Land. Die Beteiligten des Gemeinschaftsunternehmens sollten mit einem Besitz von jeweils 50 Prozent ausgestattet sein.
Jumbo-Anleihen
Jumbo-Anleihen sind auch unter dem Namen Jumbo-Bonds bekannt.
Jumbo-Anleihen zeichnen sich dadurch aus, dass sie über außerordentlich hohe Emissionsbestandteile verfügen. Nicht nur die hohen Emissionsbestandteile sind charakteristisch für die Jumbo-Anleihen, sondern auch die verbindlichen Preisstellungen. Die Anlagebedingungen der Jumbo-Anleihen weisen verglichen mit herkömmlichen Anleihen, keine Unterschiede auf.
Jumbo-Pfandbrief-Index (JEX)
Der JEX wird im Minutentakt errechnet und veröffentlicht.
Seiner Berechnung liegen zum einen Reuters-Kurse und zum anderen tägliche Börsenkurse zugrunde. Dem JEX ist ein Indexportfolio zugeordnet, dieses beinhaltet dreißig synthetische Jumbo-Pfandbriefe, die mit Laufzeiten von ein bis zehn Jahren ausgestattet sind.
Junge Aktien
Der Begriff junge Aktien beschreibt Aktien, die infolge einer Kapitalerhöhung von einer Aktiengesellschaft auf den Markt gebracht werden.
Da die Altaktionäre aufgrund ihrer Bezugsrechte einem Vorkaufsrecht unterliegen, wird ihnen zuerst ein Angebot junger Aktien unterbreitet. Machen die Aktionäre keinerlei Gebrauch von ihren Bezugsrechten, so sind die verbliebenen jungen Aktien so lange zum Handel an der Börse freigegeben, bis sie mit den sogenannten alten Aktien gleichzustellen sind, d.h., dass sie dann eine volle Dividendenberechtigung besitzen.
Jungschein
Mittels eines Jungscheins erklärt eine Aktiengesellschaft oder ein Anleiheemittent einer Wertpapiersammelbank, diese sowohl mit jungen Aktien, als auch mit Anleihestücken sofort nach ihrer Drucklegung zu beliefern.
Junk Bonds
Junk Bonds sind Anleihen, die ein außerordentlich hohes Risiko aufweisen.
Übersetzt man den Begriff Junk Bonds wörtlich, so bedeutet er so viel wie ?"Ramschanleihen". Vor allem Unternehmen, deren Verschuldung ein sehr hohes Maß angenommen hat und sie aus diesem Grund keine Berechtigung für die Aufnahme von weiteren Krediten besitzen, machen von der Herausgabe von Junk Bonds Gebrauch. Junk Bonds sind nicht nur hochverzinslich, sondern weisen auch ein äußerst niedriges Rating auf.