Kapitaleinsatz

Der Kapitaleinsatz beschreibt das Geld, das für den Kauf einer Option oder für den Kauf eines Wertpapiers aufgebracht werden muss.

 

Kapitalertrag

Ein Kapitalertrag hängt von der Form der jeweiligen Anlage ab.
So stehen sowohl Dividenden und Verzinsungen, als auch Wertsteigerungen und Erträge als Formen für Kapitalerträge. Kapitalerträge können sich nicht nur positiv auswirken, denn wenn Kosten oder Gebühren die erzielten Kapitalerträge überschreiten, bezeichnet man dies als einen negativen Kapitalertrag.

Kapitalgesellschaft

Unter einer Kapitalgesellschaft versteht man eine Unternehmensform, die sich dadurch auszeichnet, dass verschiedene Geldgeber die Möglichkeit haben sich am Kapital einer Gesellschaft zu beteiligen.
Diese Beteiligung ist auch ohne eine persönliche Teilnahme an der Unternehmensleitung möglich. Aus diesem Grund steht nicht die unternehmerische Leistung der Geldgeber im Mittelpunkt, sondern die Funktion der Geldanlage. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalgesellschaften, so gibt es nicht nur Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KgaA), sondern auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Kapitalmarkt

Als Kapitalmarkt wird der Markt bezeichnet, der sich mit langfristigen Krediten, sprich dem Rentenmarkt und Beteiligungskapital, also dem Aktienmarkt beschäftigt.
Der Kapitalmarkt gibt Unternehmen sowie staatlichen Institutionen die Möglichkeit Investitionen zu finanzieren.

Kassakurs

Der Kassakurs wird auch als Einheitskurs bezeichnet, er beschreibt den Kurs eines Wertpapieres. Im Unterschied zur fortlaufenden Notierung wird der Kassakurs nur einmal, meist um 12.00 Uhr, während einer Börsensitzung amtlich errechnet.
Der Kassakurs ist ein günstiger Kurs für alle Börsenaufträge, die keine bestimmte Stückzahl (normalerweise 100 Stück) erreichen. Zum einen gibt es Börsenaufträge, die auf Wunsch des Kunden zum Kassakurs abgerechnet werden sollen und zum anderen sind Wertpapiere, die nicht zum variablen Handel zugelassen sind, vom Kassakurs betroffen.

Kleinaktionär

Unter einem Kleinaktionär versteht man einen Aktionär, dessen Beteiligung an einer Aktiengesellschaft sehr gering ist. Die Grenze wird unterschiedlich gezogen, aber unter 0,1 Prozent Anteil am Gesamtkapital spricht man auf jeden Fall von einem Kleinaktionär.

Kleine Aktiengesellschaft

Seit dem Jahr 1994 gelten Sonderregeln, die die sogenannte kleine Aktiengesellschaft betreffen. Diese Sonderregeln ermöglichen sowohl mittelständischen als auch kleinen Unternehmen, als Gesellschaftsform eine Aktiengesellschaft in Anspruch zu nehmen.
Unter einer kleinen Aktiengesellschaft versteht man jede Aktiengesellschaft, die nicht an Börse notiert ist.
Durch die Vereinfachung der formalen Vorschriften für kleine Aktiengesellschaften stellt diese Gesellschaftsform eine Alternative zur GmbH für mittelständische und kleine Unternehmen dar.

Kombizinsanleihe

Unter einer Kombizinsanleihe versteht man einen Zusammenschluss von einer Nullkoponanleihe (Zerobond) und einer Hochkuponanleihe.
Für den Käufer der Kombizinsanleihe bedeutet dies, dass seine erworbene Anleihe in den ersten Jahren keinerlei Zinszahlungen einbringt. Der Vorteil dieser Anleihe besteht darin, dass sie dem Anleger kurz vor Ende der Laufzeit hohe Zinszahlungen beschert. Charakteristisch für die Kurse von Kombizinsanleihen ist, dass sie bis zum ersten Termin der Zinszahlungen ansteigen, danach jedoch wieder fallen.

Kommunalanleihe

Eine Kommunalanleihe ist ein festverzinsliches Wertpapier , das sowohl von Gemeindeverbänden, als auch von Städten herausgegeben werden kann.
Mittels Kommunalanleihen sollen kommunale Vorhaben nicht nur finanziert, sondern auch realisiert werden.

Konsortialbank

Die Bezeichnung Konsortialbank steht für ein Kreditinstitut, das in Zusammenarbeit mit anderen Kreditinstituten steht und im Rahmen der Durchführung einer größeren Aufgabe ein zeitlich begrenztes Konsortium gebildet hat.
Die sogenannte Konsortialbank übernimmt häufig Geschäfte sowohl im Zusammenhang einer Emission von Kapitalmarkt als auch für den privaten Anleger. Für die Konsortialbanken bedeuten die Emissionsgeschäfte, dass sie die Verpflichtung eingehen nicht nur einen bestimmten Anteil an der Emission abzunehmen, sondern diesen Anteil auch an der Börse oder an die eigene Kundschaft zu verkaufen. Diese Art und Weise der Geschäftsabwicklung bedeutet des Weiteren für die Konsortialbanken, dass sie das Risiko eingehen Teile der Emission auf eigene Rechnung begleichen müssen, wenn die Emissionen keine stabilen Preisbildungen vorweisen können.

Kurswert

Unter dem Kurswert versteht man den Preis, der für Devisen oder Wertpapiere an der Börse gezahlt wird.
Bezogen auf Wertpapiere ist der Kurswert mit dem Börsenkurs gleichzusetzen. Der Kurswert wird zum Zweck der steuerlichen Bewertung von Aktien ermittelt.

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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