Variable Notierung

Ist eine Aktie zum variablen Handel an der Börse zugelassen, so kommt es zu täglichen Ermittlungen der Kurse (variable Notierung). Diese Ermittlungen richten sich nach Angebot und Nachfrage, d.h., dass so viele Kurse abgebildet werden wie es Angebot und Nachfrage zulassen. Als Basis für die tägliche Feststellung der Kurse muss eine festgelegte Mindeststückzahl erreicht werden.

 

Vergleichsindex

Der Vergleichsindex ist mit dem Begriff Benchmark gleichzusetzen. Mithilfe des Vergleichsindex soll einem Fonds eine Orientierungsgröße für seine Wertentwicklung zugeordnet werden. Ein aktiv gemanagter Fonds ist mit dem Vergleichsindex insofern verbunden, dass er das Ziel verfolgt, den Vergleichsindex zu übertreffen.

Verkaufssignal

Der Begriff Verkaufssignal stammt aus der Chartanalyse und signalisiert dem Analytiker, ein bestimmtes Wertpapier zu verkaufen.

Vertretbare Wertpapiere

Unter vertretbaren Wertpapieren versteht man Papiere, die zu einem Austausch untereinander berechtigt sind, ohne dass bei diesem Handel der Gläubiger zu schaden kommt. Bedingung für diesen Austausch ist, dass die Aktien sowohl von gleichem Wert als auch von gleicher Art sind. Als vertretbare Wertpapiere kommen nicht nur Inhaberaktien, sondern auch Namensaktien infrage.

Volatilität

Die Volatilität stellt ein Risikomaß dar, das für die Wiedergabe der Schwankungen des Preises eines Basiswertes zuständig ist. Diese Marktschwankungen werden während eines bestimmten Zeitraums gemessen. Wird eine hohe Volatilität gemessen, so müssen demnach auch hohe Kursschwankungen verbucht werden. Dies wirkt sich wiederum auf die Investition in das Basisobjekt aus, da die Investition durch die hohe Volatilität nicht nur riskanter ist, sondern auch mit einer höheren Chance auf Gewinn verbunden ist. Bei der Volatilität wird zwischen der impliziten und der historischen Volatilität unterschieden.

Vollmachtstimmrecht

Das Vollmachtstimmrecht gibt jedem Aktionär die Möglichkeit, einem Dritten, beispielsweise einem Kreditinstitut, die Vollmacht zu übertragen, das Stimmrecht des Aktionärs auf der Hauptversammlung auszuüben. Den Inhabern von Stammaktien wird demnach eine Möglichkeit geboten, wenn sie selbst verhindert sind, dennoch auf der Hauptversammlung von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Vorzugsdividende

Unter einer Vorzugsdividende versteht man eine Dividende, die ausschließlich Inhabern von Vorzugsaktien (Besitzer dieser Aktien haben kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung) zusteht. Die Dividende steht den Besitzern zwar zu, jedoch kommt es nicht immer zu einer Ausschüttung. Im Falle einer Ausschüttung ist die Vorzugsdividende höher als die Stammaktie.

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

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